Brilon/Thülen. Ein Mann schießt am 4. September in Thülen auf seine Freundin. Die Ermittler enthüllen nun ein unfassbares Detail und sagen, woher die Waffe kam.
Ein Ex-Bundespolizist wird am 4. September nach Schüssen auf seine Freundin von einem Spezialeinsatzkommando in Thülen festgenommen. Er soll mit einer Handfeuerwaffe mehrfach auf seine Lebensgefährtin geschossen haben. Nun sagen die Ermittler, woher der Mann die Waffe hatte: „Bei der Tatwaffe handelt es sich um eine Waffe aus dem Familienumfeld des Tatverdächtigen“, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Poggel der Westfalenpost. Der Familienangehörige habe die Waffe legal besessen. Dass der Tatverdächtige die Schusswaffe an sich nehmen kommt, macht den dramatischen Einsatz erst notwendig.
SEK-Einsatz in Brilon-Thülen: Es gelte sehr strenge Regeln
Deutschland hat ein recht restriktives Waffenrecht. Die Aufbewahrung von Waffen und Munition ist gesetzlich geregelt und nur erlaubt, wenn man über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügt. Die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition ist eine zentrale Forderung an Waffenbesitzer. Grundsätzlich gilt: Wer Waffen oder Munition besitzt, hat Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Wie es unter diesen strengen Auflagen möglich gewesen sei, dass der 38-jährige Tatverdächtige an die Schusswaffe kam, sei daher ebenfalls jetzt Gegenstand der Ermittlungen, sagte Poggel.
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Der 38-jährige Tatverdächtige sei weiterhin in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Ein Gutachter hatte am Tag nach seiner Festnahme eine psychische Ausnahmesituation festgestellt. Gegen den ehemaligen Bundespolizisten werde wegen versuchtem Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ermittelt. „Es besteht nach derzeitigem Ermittlungsstand eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Verdächtige zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war“, so Poggel. Zur Motivlage könne er daher zum jetzigen Zeitpunkt auch lediglich sagen, dass der Mann mutmaßlich psychisch erkrankt sei. Zur Tat eingelassen habe er sich bislang nicht. Für ein anstehendes Gerichtverfahren bedeutet das, dass eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Raum steht.
SEK-Einsatz in Brilon-Thülen: Mordkommission ermittelt
Der Polizeieinsatz sorgte am 4. September im Briloner Ortsteil Thülen für Aufsehen: Der bewaffnete Mann hatte sich in einem Wohnhaus in der Nähe der Thülener Schützenhalle verschanzt und auf seine Lebensgefährtin geschossen. Mit einem Großaufgebot an Einsatzkräften, inklusive SEK sowie einem Suchhubschrauber versuchte die Polizei, die Lage unter Kontrolle zu bringen. Nach mehreren Stunden erfolgte der Zugriff, bei dem der 38-Jährige leicht verletzt wurde. Das Opfer wurde verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Lebensgefahr bestand zu keinem Zeitpunkt, so die Polizei. Die Ermittlungen werden nun von der Mordkommission Dortmund geleitet.