Brilon/Thülen. Ein ehemaliger Bundespolizist schießt in Brilon-Thülen mehrfach auf seine Freundin. Er wird verhaftet. Es gibt mehr Hintergründe zum Verdächtigen
Die blutige Tat schockierte das gesamte Sauerland. Die Aufklärung der Hintergründe erweist sich als kompliziert. Mit mehreren Schüssen verletzt am vergangenen Dienstag (3. September) ein ehemaliger Bundespolizist seine Freundin schwer. In der Folge wird er von seinem Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei in dem Briloner Ortsteil Thülen festgenommen. Jetzt laufen die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Arnsberg und der Mordkommission in Dortmund auf Hochtouren. Dabei gehen die Beamten unter anderem der Frage nach: „Was hat den 38-Jährigen zu der Tat getrieben und wie schuldfähig ist er?“ Ein Psychiater wurde laut dem zuständigen Oberstaatsanwalt Thomas Poggel hinzugezogen. Am Mittwochabend lag das Ergebnis vor: Das Amtsgericht Brilon ordnete eine einstweilige Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus nach § 126a Strafprozessordnung an.
Ob sich der Mann bereits gegenüber den Ermittlern eingelassen hat, wollte Poggel gegenüber der WP am Mittwochvormittag noch nicht kommentieren. Am Abend kam dann die Mitteilung: Der Tatverdächtige machte bisher keine Angaben zum Tatgeschehen. Poggel bestätigte auch, dass der Briloner, die Waffe, die er gegen das 37-jährige Opfer richtetet, nicht legal besaß: „Der Beschuldigte war meines Wissens nicht in Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis“, sagte er. Einen Schusswechsel zwischen der Spezialeinheit und dem Ex-Polizisten habe es, entgegen anders lautender Gerüchte, nicht gegeben.
Gefängnis oder psychiatrische Einrichtung
Die Entscheidung, ob ein Täter in Untersuchungshaft oder in eine psychiatrische Anstalt kommt, basiert auf rechtlichen und psychologischen Kriterien, die im deutschen Strafrecht und in der Strafprozessordnung festgelegt sind. Eine Untersuchungshaft
wird in der Regel angeordnet, wenn dringender Tatverdacht besteht und ein Haftgrund vorliegt, wie Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Untersuchungshaft beim zuständigen Gericht, das dann über den Haftbefehl entscheidet. In diesem Fall ist das Amtsgericht Brilon zunächst zuständig.
Die Westfalenpost Brilon auf Social Media
- Abonniere den Kanal WP Brilon/Winterberg - Westfalenpost auf WhatsApp.
- Immer auf dem neuesten Stand bleiben: Unsere News-App gibt es auch für Android und iPhone
Die Unterbringung in eine psychiatrische Einrichtung erfolgt, wenn der Täter eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat. In solchen Fällen kann das Gericht gemäß dem Strafgesetzbuch (StGB) die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen, wenn der Täter aufgrund seiner psychischen Störung als gefährlich eingestuft wird. In dem vorliegen Fall war das Gutachten des hinzugezogenen Psychiaters mitenscheidend.