Hochsauerlandkreis. Der HSK modernisiert den Rettungsdienst: Es geht um die Ausbildungsstrategie. Geplant ist auch ein Telenotarzt-System. Die Vorteile im Überblick.

Der Hochsauerlandkreis plant wesentliche Änderungen im Rettungsdienst und setzt dabei auf eine neue Ausbildungsstrategie sowie die Einführung eines aus Sicht des Kreises zukunftsweisenden Telenotarzt-Systems. Dies geht aus einer aktuellen Vorlage der Kreisverwaltung hervor, die dem Gesundheits- und Sozialausschuss sowie dem Kreisausschuss und Kreistag zur Abstimmung vorgelegt wurde.

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Zunächst soll die Ausbildung von Notfallsanitätern im gesamten Kreisgebiet bis zum Jahr 2030 neu regelt. Die Anpassung berücksichtigt laut Vorlage Faktoren wie Abbrecherquote, Durchfallquote und Fluktuationsrate. Für den Zeitraum bis 2027 wird ein Bedarf von 25 Auszubildenden pro Jahrgang prognostiziert, während ab 2028 bis 2030 19 Auszubildende pro Jahrgang geplant sind. „Die Neufassung der Anlage A ist notwendig, um den zukünftigen Personalbedarf im Rettungsdienst nachhaltig zu sichern und die räumlichen Kapazitäten der Rettungswachen optimal auszuschöpfen“, heißt es in der Vorlage der Verwaltung​.

Telenotarzt-System soll schrittweise ausgebaut werden

Eine weitere zentrale Neuerung stellen sogenannte Telenotärzte dar. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat die flächendeckende Implementierung eines Telenotarzt-Systems verbindlich vorgegeben. Dieses System soll die rettungsdienstliche Versorgung qualitativ verbessern, indem es eine telemedizinische Unterstützung für Notfalleinsätze ermöglicht. „Die Einführung des Telenotarzt-Systems ist ein entscheidender Schritt zur Modernisierung des Rettungsdienstes und stellt ein kostenbildendes Qualitätsmerkmal dar“, so die Kreisverwaltung.

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Die Implementierung des Telenotarzt-Systems soll ab Mitte 2025 schrittweise erfolgen und basiert auf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung innerhalb der Trägergemeinschaft Südwestfalen. Diese regelt die Kostenteilung für das System, einschließlich der Komponenten „TNA-RTW“ (Telenotarzt-Rettungswagen) und „TNA-Arbeitsplatz“ in der Leitstelle, sowie die Personalkosten der Telenotärzte. Die Refinanzierung dieser Kosten erfolgt in Abstimmung mit den Kostenträgern, wobei für das Jahr 2025 bereits Mittel in Höhe von 75.000 Euro im Kreishaushalt angemeldet wurden​(Vorlage_10-999).

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Der Kreistag wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 11. Oktober 2024 über die Annahme dieser Neufassungen und Ergänzungen entscheiden. Vorab wird der Gesundheits- und Sozialausschuss am 25. September 2024 über die Vorlage beraten. Die Entscheidungen dieser Gremien werden maßgeblich die zukünftige Ausrichtung des Rettungsdienstes im Hochsauerlandkreis prägen und sowohl die Ausbildung von Notfallsanitätern als auch die Implementierung moderner telemedizinischer Technologien vorantreiben.

Niedersachsen begann beriets 2021 mit dem Telenotarzt

Das Land Niedersachsen erprobte das Konzept bereits seit 2021 in der Stadt Goslar. Die Erfahrungen damit sind laut DPA äußerst positiv. Seit Beginn des Projektes im Januar 2021 gab es mehr als 4800 Einsätze, bei denen ein Notarzt zugeschaltet wurde. Gesammelte Erfahrungen seien dabei bereits in Verbesserungen eingeflossen, hieß es: Unter anderem gebe es nun eine bessere Vorrichtung zum Tragen des Funksystems am Körper.

Das System habe sich aber von Beginn an bewährt, teilte das Innenministerium mit. In etwa einem Prozent der Fälle müsse die Nutzung wegen technischer Probleme abgebrochen werden, in zwei Prozent der Fälle werde aus medizinischen Gründen ein Notarzt vor Ort hinzugezogen. In den übrigen Fällen werde der gesamte Einsatz über den Telenotarzt abgewickelt.

Ob überhaupt auf den Notarzt über eine Handykamera zurückgegriffen wird, entscheiden die Notfallsanitäter vor Ort. Während des Einsatzes kommuniziert der Sanitäter dann mit dem Notarzt über eine App. Neben dem Telefonat und einem Video-Stream hat der Arzt auch Zugriff auf die Vitalwerte des Patienten.

Grenzen für den Einsatz des Telenotarztes gebe es immer dann, „wenn eine manuelle therapeutische oder diagnostische Fähigkeit eines Arztes am Notfallpatienten notwendig ist“, erklärte eine Sprecherin des Innenministeriums. Gehe es lediglich um eine ärztliche Entscheidung oder Einschätzung, könnte sich auch qualifiziertes, aber nicht-ärztliches Personal wie Sanitäter um die Patienten kümmern.