Hochsauerlandkreis. Am Maifeiertag ist die Polizei und das Ordnungsamt gerüstet, um gegen Corona-Verstöße vorgehen zu können. Wie das geht und welche Regeln gelten.
Die Polizei und die Ordnungsämter im Hochsauerlandkreis rüsten sich für den kommenden Maifeiertag am Samstag. Im vergangenen Jahr verlief der 1. Mai ohne große Probleme. Die Städte im Altkreis Brilon sind gerüstet, damit das so bleibt und keine Saufgelage, Ruhestörungen oder ähnliches vorkommen. Das gilt am Maifeiertag:
„Das hiesige Ordnungsamt ist auch am kommenden Wochenende, wie auch sonst üblich, im Rahmen der Rufbereitschaft erreichbar. In Bezug auf den Maifeiertag wird dieser Bereitschaftsdienst im Bedarfsfall verstärkt und soweit im Ausnahmefall notwendig, ggf. auch die Vollzugshilfe der Polizeiwache in Winterberg in Anspruch genommen“, sagt Dieter Harbeke, Leiter des Ordnungsamt in Medebach. Er rechnet nicht mit besonderen Hotspots, die kontrolliert werden müssen, weil auch das Wetter am Wochenende nicht zum Verweilen draußen einladen soll.
Olsberg appelliert an die Bürger
Auch das Ordnungsamt in Olsberg wird im Einsatz sein, um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben rund um die Eindämmung der Corona-Pandemie zu überwachen. Zu Einsatzstärken und –orten macht die Stadt Olsberg aus einsatztaktischen Gründen keine Angaben. Darüber hinaus setzt die Stadt Olsberg – wie auch schon bislang – auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger: „Jeder und jede kann durch die Beachtung der aktuell geltenden Regeln einen wichtigen Beitrag dazu leisten, sich selbst und andere Menschen vor einer Infektion zu schützen“, heißt es von Seiten der Stadt.
„Unser Ordnungsamt wird in Absprache mit der Polizei natürlich auch am 1. Mai Kontrollen durchführen und Präsenz zeigen. Wir haben einige Punkte im Stadtgebiet Winterberg besonders im Blick, bei denen wir vermehrt Hinweise bekommen, dass sich hier nicht an die Regeln der Coronaschutzverordnung gehalten wird“, erklärt Rabea Kappen, Pressesprecherin der Stadt Winterberg. Genauso hält es auch die Stadt Marsberg.
Bisher keine Absprachen mit der Polizei
Vorherige Absprachen mit der Polizei gibt es laut Pressesprecher Holger Glaremin noch nicht. Die Polizei rückt erst aus, wenn sie gezielt bei einer Kontrolle angefordert wird. „Im Rahmen der Amts- und Vollzugshilfe wird die Polizei dann aktiv vom Ordnungsamt hinzugerufen, beispielsweise bei einer größeren Kontrolle. Das klappte am vergangenen Wochenende sehr gut.“ Trifft die Polizei aber auf Streife eine verdächtige Zusammenkunft, wird die Lage von den Beamten untersucht. Eine vorherige Absprache mit dem Ordnungsamt ist nicht notwendig.
Die Regeln für den kommenden Samstag sind wie folgt: Wer am Samstag mit oder ohne Bollerwagen unterwegs ist, um zu feiern, darf neben der eigenen Familie nur einen Fremden dazu einladen, der in einem anderen Haushalt lebt. Die sonst üblichen Treffen von Freunden sind somit nahezu ausgeschlossen. Alles andere wäre ein Verstoß gegen die Corona-Schutzverordnung. Gleiches gilt für die Maiparty zuhause. Treffen sich draußen oder drinnen mehr als zwei Hausstände, dann könnte eine Geldstrafe fällig werden. Im Zweifel jeden einzelnen Beteiligten.
Regeln am Maifeiertag
Wenn eine Gruppe als Wohngemeinschaft zusammenlebt, darf sie natürlich auch zusammen wandern (ohne dabei zu feiern). Denn für Mitglieder eines Hausstandes gelten keine Kontaktbeschränkungen oder Personengrenzen. Allerdings muss man sich auf Kontrollen gefasst machen.
Natürlich gilt auch am Maifeiertag die bundesweit verhängte Ausgangssperre ab 22 Uhr. Treffen die Polizei- oder Ordnungsbeamten danach auf Maiwanderer droht ebenfalls eine Geldstrafe.
Restaurants, Imbisse, Cafés und Kneipen bleiben weiterhin dicht – das gilt auch für Biergärten. Der Außer-Haus-Verkauf ist aber erlaubt. Allerdings müssen die Wandernden zum Essen weiterziehen: Der Verzehr der gekauften Speisen und Getränke ist in einem Umkreis von 50 Metern verboten. Sonst droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro.