Hochsauerlandkreis/Brilon. Seit Ende März gilt die Coronaschutzverordnung mit Kontaktverboten. das ist die Bilanz der Ordnungsämter im östlichen Hochsauerlandkreis.
Seit Inkrafttreten der Coronaschutzverordnung Ende März wurden kreisweit bereits mehr als 30 Bußgeldverfahren eingeleitet.
Die Zahlen aus Brilon
Drei Verstöße stellte die Stadt Brilon fest, alle Beteiligten hielten sich nicht an das Versammlungsverbot. Das hat eine Strafe von 200 Euro pro Person zur Folge, wie die Stadt Brilon mitteilt.
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Das Ordnungsamt wird auch am 1. Mai verstärkt Kontrollen durchführen. Zwar sind die Hotspots für Trinkgelage geschlossen, jedoch werden die Mitarbeiter die beliebten Plätze der Maiwanderer genau im Auge behalten.
Die Verstöße aus Olsberg
Auch in Olsberg sind seit Ende März Bußgeldverfahren in die Wege geleitet. Elf Personen haben sich in dem Zeitraum getroffen und damit gegen die Coronaschutzverordnung verstoßen.
Was in Marsberg geahndet wurde
Neun Mal kam es in Marsberg zu unerlaubten Versammlungen im öffentlichen Raum, vier Mal zu Zusammenkünften in einem Vereinsheim und zu einer unerlaubten Öffnung einer gastronomischen Einrichtung.
Für die 14 Verstöße sind die Bußgeldverfahren noch nicht abgeschlossen. Andreas Wiegelmann vom örtlichen Ordnungsamt hat aber deswegen nicht den Eindruck, dass die Disziplin bei der Einhaltung der Kontaktbeschränkungen aufgrund der Öffnungsstrategien nachlässt.
Fälle aus Winterberg
In Winterberg war es vergleichsweise ruhiger, hier gibt es bisher sieben Verfehlungen, die dem Ordnungsamt aufgefallen sind und gegen das Kontaktverbot verstoßen.
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Die Lage in Medebach und Hallenberg
Vorbildlich verhalten sich die Einwohner in Hallenberg. „Die Leute verhalten sich überwiegend verständnisvoll. Verstärkte Kontrollen sind nach derzeitigem Stand nicht erforderlich, da die meisten Menschen die Ernsthaftigkeit der Lage erkannt haben und vernünftig damit umgehen“, sagt Bürgermeister Michael Kronauge.
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Das Ordnungsamt in Medebach hat bis Ende April ebenfalls noch keine Bußgeldverfahren eingeleitet. Aktuell befindet sich ein Fall zur weiteren Sachverhaltsklärung im Anhörungsverfahren.