Düsseldorf. . Eine bundesweite Hygiene-Ampel ist zwar vorerst gescheitert. Doch das Land NRW erhöht ab September dennoch den Druck auf Betriebe, die gegen Hygienevorschriften verstoßen. Sie sollen in einer neuen Datenbank im Internet veröffentlicht werden.

Die rot-grüne Landesregierung erhöht im Kampf gegen Schmuddelbetriebe in der Lebensmittelbranche den Druck. Von September an wird das Land eine zentrale Internet-Datenbank einrichten, in der Restaurants, Bäcker oder Metzger mit vollem Namen öffentlich genannt werden, sofern sie wegen Verstößen gegen Hygieneregeln oder Kennzeichnungsvorschriften mit einem Bußgeld von mindestens 350 Euro belegt wurden. „Die Verbraucher haben ein Recht auf gute und sichere Lebensmittel, deshalb ist es richtig, hier für Transparenz zu sorgen“, erklärte NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) gegenüber der WAZ-Mediengruppe.

Möglich wird der „Internet-Pranger“ für Schmuddelbetriebe durch eine neue Rechtsgrundlage, die auf Bundesebene in Folge verschiedener Dioxin-Skandale geschaffen wurde. Bislang durften belangte Betriebe nicht öffentlich genannt werden. Nun ist das Land allerdings darauf angewiesen, dass die Kommunen die neue Datenbank mit Prüfergebnissen "füttern".

NRW fordert weiter bundesweite Hygiene-Ampel

Die Lebensmittelüberwachung liegt in der Verantwortung der Städte und Kreise. Bußgelder von 350 Euro werden in der Regel bei mittelschweren Vergehen verhängt. Zuletzt waren eklatante Hygiene-Verstöße einer Großbäckerei im Sauerland erst mit monatelanger Verzögerung der Landesregierung überhaupt bekannt gemacht worden. Wie lange Schmuddelbetriebe in der Datenbank gespeichert bleiben sollen, ist nach Angaben eines Ministeriumssprechers noch nicht entschieden.

Die neue Internet-Plattform ist eine Reaktion auf die vorerst gescheiterte bundesweite Einführung einer „Hygiene-Ampel“ für Sauberkeit in Gaststätten. Remmel forderte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) auf, nun zumindest interessierten Bundesländern die rechtssichere Einführung eines verpflichteten Gaststätten-Aushangs zu ermöglichen. „Dann können wir ein effektives System schaffen, bei dem die Verbraucher beim Besuch eines Restaurants erkennen können, wie die letzte Untersuchung ausgefallen ist“, sagte Remmel.

Eine Hygiene-Ampel auf freiwilliger Basis lehnt NRW indes ab. Dass ein solches System nicht funktioniere, sieht das Umweltministerium durch das „Smiley“-Symbol belegt, das 2007 eingeführt und lediglich 500 Mal vergeben wurde – angesichts von 90.000 Betrieben eine verschwindend geringe Teilnahmequote.