Gelsenkirchen. .

Künftig sollen Wirte auch in Gelsenkirchen den „Gastro-Führerschein“ machen. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Gelsenkirchen-Herten fordert einen Berufstest für Wirte: als Lizenz zum Zapfen.

„Heute kann jeder ein Restaurant oder eine Kneipe aufmachen, der eine saubere Schufa hat, ein Gesundheitszeugnis vorlegt und einen Abendkurs bei der Industrie- und Handelskammer macht – den so genannten ‚Frikadellen-Kurs’. Das ist zu wenig“, sagt Yvonne Sachtje.

Die NGG-Geschäftsführerin fordert ein „fundiertes Hygiene- und Lebensmittel-Know-how“. Dies müsse jede Restaurantbetreiberin und jeder Kneipenwirt in Gelsenkirchen künftig mitbringen. Sachtje verlangt dazu einen Qualifikationsnachweis: „Immerhin essen und trinken wir das, was in den Gaststätten auf den Tisch kommt. Und da muss sich jeder Gast auf gute Qualität verlassen können.“

Viele wollen den schnellen Euro machen

Andernfalls werde eben der „Gastro-Führerschein“ eingezogen. Etwa dann, wenn es an der Hygiene hapere oder wenn Pfusch im Spiel sei. „Gerade in Gaststätten und Restaurants besteht die Gefahr, dass heimlich Lebensmittel-Imitate verwendet werden. Dann gibt es Analog-Käse oder Gel-Schinken statt der echten Produkte. Viele meinen eben immer noch, in der Gastronomie den schnellen Euro machen zu können“, so Sachtje.

Dabei soll der „Gastro-Führerschein“ weit über das hinausgehen, was die Hygiene-Ampel regelt: Arbeitsrecht und -schutz gehören für die NGG ebenso zum gastronomischen Einmaleins wie etwa das Jugendschutzgesetz. Und: „Ein Wirt muss wirtschaften können. Er muss wissen, dass nicht alles, was abends in der Kasse ist, ihm allein gehört“, sagt Sachtje. Zum verantwortlichen Wirtschaften gehöre auch eine faire Bezahlung. Wirte und Restaurantchefs sollten Tarife kennen.

Rund 700 Gastronomiebetriebe in Gelsenkirchen

Vom Imbiss über die Eckkneipe bis zur Schloss-Gastronomie gibt es in Gelsenkirchen rund 700 Gastronomiebetriebe. Für die Lebensmittelüberwachung hat die Stadt sieben Planstellen besetzt. Im schnitt einmal pro Jahr müssen Wirte mit einer Kontrolle rechnen, sensible Bereiche werden bis zu dreimal im Jahr vom Amt kontrolliert.