Berlin. . Die Hygiene in Gaststätten wird nicht deutschlandweit einheitlich gekennzeichnet. Die Einführung der sogenannten Hygiene-Ampel scheiterte am Widerstand einiger Bundesländer. Das teilte ein Sprecher des Bundesverbraucherschutzministeriums mit und bestätigte damit einen Medienbericht.

Nach Angaben des Sprechers gibt es aber einige Bundesländer, die an der verpflichtenden Kennzeichnung der Hygienebedingungen von Gaststätten festhalten und diese im Alleingang einführen wollen. "Diesen Bundesländern werden wir nicht im Wege stehen", sagte er. Zugleich wies er daraufhin, dass schon jetzt alle Bundesländer die Befugnis hätten, Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung für jeden sichtbar im Internet zu veröffentlichen.

Mit den Ausführungen bestätigte der Ministeriumssprecher einen Bericht des "Hamburger Abendblatts" über das Scheitern der Hygiene-Ampel. Ursprünglich hatten sich die Verbraucherschutzminister der Länder im Mai 2011 auf die deutschlandweite Einführung verständigt. Damit wollten sie Gaststätten dazu verpflichten, die Gäste bereits am Eingang über die Einhaltung von Hygienevorschriften zu informieren. (dapd)