Essen. 2025 haben die Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag angehoben. Mit Bonusprogrammen gibt es oft Geld zurück. Was zu beachten ist.
Es macht sich bei vielen im Portemonnaie bemerkbar: Zum Jahreswechsel sind die Beiträge zur Sozialversicherung gestiegen. Stark ins Gewicht fällt dabei die Krankenkasse. Von den 37 gesetzlichen Krankenkassen, aus denen man in NRW wählen kann, haben 29 ihren individuellen Zusatzbeitrag zum Teil drastisch erhöht - die übrigen haben das vor dem Jahreswechsel getan. Die Krankenkassenbeiträge teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. Rentner und Rententräger zwar paritätisch, trotzdem kommt es je nach Einkommen zu jährlichen Mehrbelastungen in dreistelliger Höhe.
Vor diesem Hintergrund wird für viele Versicherte entscheidender, wie sie sparen können. Bonusprogramme der Kassen sind ein Weg, wie man Geld zurückbekommen kann. Verbraucherschützer sehen viele Vorteile, raten dazu, ins Kleingedruckte zu schauen - und geben Tipps, was beim Kassenwechsel zu beachten ist.
Was sind Bonusprogramme?
Bonusprogramme sind ein freiwilliges Angebot der gesetzlichen Krankenkassen, mit dem Versicherte Geld zurückbekommen können. Im Prinzip sammelt man Bonuspunkte für gesundheitsförderndes Verhalten, bekommt Prämien ausgezahlt oder kann sie gegen Leistungen einlösen. Manche Kassen bieten Prämien für Vorsorgeuntersuchungen, andere bezuschussen die Mitgliedschaft im Sportverein oder die Teilnahme an einem Rückenkurs.
Bei der größten deutschen Krankenkasse, der Techniker, kann man beispielsweise gesammelte Punkte gegen Leistungen wie eine professionelle Zahnreinigung oder einen Sehtest einlösen. Die DAK bezuschusst auch Sportausrüstung. Bei der AOK Rheinland-Hamburg kam man zudem als Familie Punkte sammeln. Und die Barmer belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten mit bis zu 150 Euro in einem Jahr.
Lohnt sich das?
Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale NRW sagt: Ja. „Dadurch dass Kassen teurer sind, lohnt sich ein Blick in die Bonusprogramme“, sagt die Krankenkassen-Expertin. Bonusprogramme beinhalteten den Aspekt der Vorsorge. „Wenn man eh jede Impfung mitmacht und regelmäßig zum Zahnarzt geht, dann kann man auch genauso gut an einem Bonusprogramm teilnehmen und dafür eine Prämie gutgeschrieben bekommen“, sagt Wolter. Für die Kassen ist das Prinzip klar: Sie rechnen damit, dass die Gesundheitskosten eines Versicherten sinken, wenn sich der Menschen fitter hält und zur Vorsorge geht.
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Worauf sollte man achten?
Auf die Details, sagt Wolter: „Man sollte sich genau die Bedingungen anschauen: Bis wann sollte ich eine Kursbescheinigung vorlegen, bis wann Punkte einreichen? So etwas trägt man sich am besten frühzeitig im Kalender ein“, rät sie. Denn sonst verfällt die gesammelte Leistung. Versicherte müssen sich vielfach digital anmelden, um an einem Bonusprogramme teilnehmen zu können und Belege für die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen oder Gesundheitskursen hochladen oder einschicken. Manche Kassen zahlen Bonuspunkte direkt aus, in anderen Programme wird zwölf Monate oder ein Kalenderjahr lang gesammelt.
Verfallen die Bonuspunkte sofort, wenn ich die Krankenkasse kündige?
Nein. Und das liegt an den Kündigungsfristen. Wenn eine Kasse zum Jahreswechsel ihren Zusatzbeitrag erhöht, haben Versicherte bis Ende Januar ein Sonderkündigungsrecht. Wollen sie wechseln, melden sie sich einfach bei der neuen Kasse an. Die übernimmt den Rest. Beim Wechsel gilt aber eine zweimonatige Kündigungsfrist - vollzogen ist er also erst zum 1. April. Mit Blick aufs Bonusprogramm heißt das: So lange bleibt man Mitglied der alten Kasse und kann Bonusprogramme im besten Fall noch zu Ende bringen oder Punkte einlösen.
Was passiert nach dem Kassenwechsel mit nicht eingelösten Punkten?
„Es ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich geregelt, ob man Bonuspunkte noch einlösen kann oder sie ersatzlos verfallen, sobald man die Kasse gewechselt hat“, sagt Wolter. „Jeder und jede Versicherte sollten genau in die eigenen Teilnahmebedingungen oder Satzung, schauen. Hier ist geregelt, wie und wann die Punkte eingelöst werden können oder ob sie verfallen.“
Die Techniker macht deutlich, dass die Punkte nur bis zum Ende der Mitgliedschaft eingereicht werden können. Bis dann „können Versicherte bis dahin durchgeführte Maßnahmen zur Bonifizierung einreichen“, so ein Sprecher. Wer vor Ablauf des Programms oder vor Beendigung eines zuschussfähigen Kurses die Kasse wechselt, verliert also seinen Anspruch.
Bei der AOK Rheinland/Hamburg kann man Punkte auch nach dem Wechsel zu einer anderen Kasse noch einlösen. Eine Sprecherin erklärt, dass die Teilnahme an AOK-Bonusprogramm endet, wenn die Mitgliedschaft endet. Aber: „Der Anspruch auf eine Bonuszahlung ist davon unberührt. Eine Auszahlung ist auch bei einer gekündigten Mitgliedschaft möglich“, so die Sprecherin. Allerdings verjähren Ansprüche aus Bonusprogrammen in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind. „Zu diesem Zeitpunkt verfallen auch bis dahin nicht eingelöste Bonuspunkte.“
Die Barmer umgeht das, indem sie Prämien während einer laufenden Mitgliedschaft jederzeit auszahlt. Bonuspunkte seien nicht an begrenzte Laufzeiten von Maßnahmen oder Aktivitäten geknüpft, so ein Sprecher. Wer also kündigt, sollte seine Punkte schnellstmöglich monetarisieren.
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Kann man Bonuspunkte in die neue Versicherung mitnehmen?
Nein, sagen alle größeren Kassen in NRW, dafür seien die Programme auch zu verschieden Der Sprecher der Barmer gibt aber den Tipp: Bonusfähige Nachweise können gegebenenfalls bei der Folgekasse erneut vorgelegt werden.
Wollen denn so viele Versicherte kündigen?
Es gibt zumindest Hinweise darauf. Verbraucherschützerin Sabine Wolter berichtet von einer hohen Nachfrage nach Informationen im Internet und Mails, die die Verbraucherzentrale NRW erreichten. „Gerade erst hat sich eine ältere Dame bei uns gemeldet, die nur wenig Rente hat“, so Wolter. „Die Erhöhung des Zusatzbeitrags bringt Menschen wie sie schon an ihre finanziellen Grenzen.“ Deshalb sollte man für sich durchkalkulieren, ob sich ein Kassenwechsel lohnt.
Darf eine Krankenkasse jemanden ablehnen?
Es kommt darauf an. Grundsätzlich dürfen Krankenkassen gesetzlich Versicherte, die ihre Versicherung nur wechseln wollen, nicht ablehnen. Dabei sei es unerheblich, ob jemand freiwillig, familien- oder pflichtversichert ist, sagt Wolter. Aber: Es gibt spezielle Regeln, wenn jemand von einer privaten Krankenpflichtversicherung zu einer gesetzlichen Kasse wechseln will.
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