Essen. Die Krankenkasse wird ab 2025 deutlich teurer. Versicherte haben ein Sonderkündigungsrecht, müssen aber Fristen beachten.

Krankenhausausgaben steigen, Arzneimittel werden teurer: Weil der Druck im Gesundheitswesen wächst, steigen die Beiträge bei nahezu allen gesetzlichen Krankenkassen. Versicherte können ihre Kasse in solch einem Fall wechseln, müssen dazu aber auch bei einer Sonderkündigung Fristen berücksichtigen.

Wie teuer ist die Krankenkasse?

Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent. Zusätzlich dürfen alle Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben, um finanzielle Engpässe abzudecken. Er ist von Kasse zu Kasse verschieden. Unter den großen Kassen in NRW liegt er Ende 2024 zwischen 0,98 und 3,28 Prozent. Beschäftigte und Rentner zahlen die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags. Die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber oder der Träger der Rentenversicherung. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag lag Anfang 2024 bei 1,7 Prozent.

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Warum erhöhen die Krankenkassen ihre Beiträge?

Als Grund nennen die Kassenmanager immer wieder massiv gestiegene Ausgaben im Gesundheitswesen. Wesentliche Treiber sind 2024 die stationäre Behandlung in Kliniken und Arzneimittel. Die Kassen klagen auch darüber, dass sie gesellschaftliche Kosten tragen, die nicht zu ihren Aufgaben gehören. Am Umbau der deutschen Krankenhauslandschaft etwa sollen sie sich mit 2,5 Milliarden Euro beteiligen. Steigende Ausgaben fangen die Kassen unterjährig eigentlich aus ihren Rücklagen auf. Diese schrumpfen aber, auch weil die Kassen Vermögen an den Gesundheitsfonds überweisen mussten. Fehlt Geld, bleibt derzeit nur, den Zusatzbeitrag zu erhöhen.

Werden alle Kassen 2025 teurer?

Ja. 29 der 37 Kassen, aus denen man in NRW auswählen kann, erhöhen ihren Zusatzbeitrag, fast alle um mehr als einen Prozentpunkt. Und von den acht Versicherungen, deren Beitragssatz stabil bleibt, haben alle entweder im Oktober oder November ihren Beitragssatz erhöht - hier sind Versicherte also bereits zusätzlich belastet worden.

Wie viel zahle ich am Ende mehr für meine Kasse?

Das hängt davon ab, wie sehr die einzelne Krankenkasse an der Beitragsschraube drehen muss, um ihre Ausgaben zu denken. Die meisten Kassen beschließen darüber im Dezember. Wenn eine Versicherung ihren Zusatzbeitrag um 0,8 Prozentpunkte anhebt, wie es der Schätzerkreis für die gesamte GKV empfiehlt, entspricht das bei einem Brutto-Monatseinkommen von 4000 Euro etwa 32 Euro mehr im Monat. Da sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten teilen, käme der einzelne Versicherte am Jahresende auf knapp 200 Euro mehr.

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Kann ich bei meiner Kasse bleiben und dem höheren Zusatzbeitrag widersprechen?

Nein. Die Verbraucherzentralen NRW und Hessen betonen: Die einzige Möglichkeit, die eigenen Kosten zu senken, ist der Wechsel zu einer Krankenkasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag.

Muss mich meine Kasse über die Erhöhung informieren?

Ja. Das Schreiben muss laut der Verbraucherzentralen spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats, für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird, da sein. Übersetzt heißt das: Soll der Beitrag zum 1. Januar steigen, muss der Brief bis zum 31. Dezember vorliegen.

Kann ich bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages die Krankenkasse sofort kündigen?

Ja. Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Kennen sollten sie aber eine Frist: Steht die Erhöhung zum 1. Januar an, müssten Versicherte laut der Verbraucherzentralen bis zum 31. Januar kündigen.

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Wie wechsle ich die Krankenkasse?

Das geht seit 2021 vergleichsweise einfach. Versicherte müssen sich lediglich eine neue Krankenkasse aussuchen und sich dort anmelden. Bei ihrer alten müssen sie nicht kündigen - das übernimmt die neue Versicherung. Aber: Mit der Anmeldung bei einer neuen Krankenkasse ist man dort nicht direkt Mitglied - es gilt eine zweimonatige Kündigungsfrist.

Geht es denn nur ums Geld?

Vor diesem Eindruck warnen die Verbraucherzentralen NRW und Hessen. Es gibt zwar eine ganze Reihe von Leistungen, die Krankenkassen regulär übernehmen müssen. Sie unterscheiden sich aber auch in vielen Punkten. Die eine hat ein breites Netz an Servicestellen, die zweite ist besonders digital, die dritte setzt stärker auf Präventionsangebote. Solche Unterschiede könnten für viele Menschen entscheidende Faktoren sein, die eine Kassenwahl mit bestimmen, heißt es von den Verbraucherzentralen.