Essen. Gas und Strom sind jetzt günstiger. Verbraucher, Unternehmen und Vereine werden vom Staat entlastet. Wie die Energiepreisbremsen funktionieren.

• Die staatlichen Preisbremsen für Gas und Strom sind am Mittwoch, 1. März, gestartet.

• Damit will die Bundesregierung die drastisch gestiegenen Energiekosten dämpfen.

• Was Verbraucherinnen und Verbraucher darüber wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Strom und Gaskunden werden ab sofort entlastet. Am Mittwoch, 1. März, sind die staatlichen Preisbremsen gestartet. Die Bundesregierung will damit die drastisch gestiegenen Energiekosten dämpfen. Das hatte sie im vergangenen Herbst beschlossen.

Es gibt auch eine rückwirkende Entlastung für Januar und Februar. Finanziert werden die Preisbremsen aus einem bis zu 200 Milliarden schweren „Abwehrschirm“ des Bundes, einem über Schulden finanzierten Sondertopf.

Energiepreisbremse für Gas: So funktioniert sie für private Verbraucher und Firmen

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Für industrielle Großverbraucher gelten die Deckel schon. Für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen und Vereine wird der Gaspreis ab sofort auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt. Das gilt für 80 Prozent des im September prognostizierten Jahresverbrauchs. Sprich: Wer mehr als 12 Cent zahlt, für den sinken die monatlichen Abschläge.

Für jede Kilowattstunde, die über die 80 Prozent hinausgeht, müssen Kundinnen und Kunden den festgelegten Arbeitspreis ihres jeweiligen Tarifs zahlen. Das soll auch ein Anreiz zum Energiesparen sein: Je weniger Gas man nutzt, desto geringer ist der Verbrauch, der über der Preisbremse liegt und desto weniger zahlt man. Bedeutet auch: Die Energiekrise ist noch nicht vorbei.

Der Bund hat auch eine Härtefallregelung angekündigt für private Verbraucher, die andere Heizmittel verwenden, also etwa Öl oder Pellets. Voraussetzung dafür sind massive Preissprünge. Seit Wochen aber verhandeln Bund und Länder über die Einzelheiten. Der Bund will bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Die Länder sollen sich um die Anträge und die Auszahlung kümmern.

Energiepreisbremse für Strom: So funktioniert sie für private Verbraucher, Firmen und Vereine

Der Strompreis für private Verbraucher, kleine und mittlere Firmen und Vereine wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde brutto begrenzt. Auch hier gilt dies für einen Bedarf von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs.

Die Preisbremsen laufen nach derzeitigen Regelungen am 31. Dezember 2023 aus. Eine Verlängerung bis maximal zum 30. April 2024 ist im Gesetz angelegt. Sie hängt aber nach Angaben des Wirtschaftsministeriums von europäischen Vorgaben ab.

Preisbremse: Gas- und Stromkunden müssen sich um nichts kümmern

Verbraucher müssten sich um nichts kümmern, heißt es zum Beispiel bei Vattenfall oder Eon. Die Abschlagszahlung wird entsprechend verringert, die Kunden werden informiert. Mieter sollen die Entlastung in der Regel über die Heizkostenabrechnung erhalten, die dann im kommenden Jahr kommt.

Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU Ingbert Liebing sagte, alle Unternehmen arbeiteten seit Monaten gemeinsam mit ihren IT-Dienstleistern mit Hochdruck an einer fristgerechten Umsetzung der Preisbremsen.

Viele Kundinnen und Kunden hätten von ihren Energieversorgern bereits Informationsschreiben mit detaillierten Angaben zu Entlastungen enthalten. „Selbst wenn es zu ungewollten Verzögerungen bei der Umsetzung der Energiepreisbremsen kommen sollte: Alle Verbraucher werden ihre Entlastungen bekommen“, so Liebing.

Ein Rechenbeispiel: So hoch ist die Entlastung für eine Familie

Wie hoch die Entlastung ausfällt, richtet sich nach dem jeweiligen Verbrauch und Tarif. Bei vielen Versorgern gibt es im Internet Entlastungsrechner, mit denen die individuelle Entlastung ausgerechnet werden kann.

Lesen Sie auch: Strom und Gas: Verbraucherzentrale erwartet Preissenkungen

Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox wird eine Familie, die im örtlichen Grundversorgungstarif ist, im Bundesdurchschnitt um rund 718 Euro bei Gas und um rund 216 Euro bei Strom entlastet – bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas und 4000 Kilowattstunden Strom.

Entwicklung der Energiepreise: Was der Wechsel in einen günstigen Tarif bringt

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Der bundesweite Neukundenpreis liege bei 35,9 Cent/kWh beim Strom und 11,2 Cent beim Gas. Haushalte könnten durch einen Wechsel in einen günstigen Tarif die Preisbremsen unnötig machen. Das sei aber nicht immer möglich, so Verivox-Energieexperte Thorsten Storck.

„Wer beispielsweise im vergangenen Jahr einen Vertrag zu hohen Preisen mit längerer Laufzeit abgeschlossen hat, muss erst das Ende der Vertragslaufzeit abwarten. Daher sind die Preisbremsen immer noch wichtig“, so Storck.

Die Energiepreise entwickelten sich für Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit positiv, sagte Steffen Suttner, Energieexperte des Vergleichsportals Check24. Erwartet werde, dass die Preise für Neukunden in den kommenden Wochen weiter sinken. „Dann werden auch die Preisbremsen weniger gebraucht.“ Die Entwicklung bleibe allerdings abhängig von den weltpolitischen Ereignissen sowie den Füllständen der Gasspeicher.

Abwicklung der Entlastungen stellt Energieversorger vor Herausforderungen

Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) Kerstin Andreae sagte, die Gesetze zu den Energiepreisbremsen seien so komplex geraten, dass ihre praktische Aufgabe eine „Mammut-Aufgabe“ sei. IT-Systeme für 40 Millionen Haushalte sowie für tausende Firmen müssten umgestellt werden.

Die Umsetzung der Entlastungen über die Energieversorger sei ein absolutes Novum. Die Energiebranche habe in einer Ausnahmesituation die Abwicklung der Entlastungen zugewiesen bekommen – weil der Staat derzeit keine rechtssichere und praktikable Grundlage habe, mit denen er solche Preisbremsen oder finanziellen Hilfen direkt an die Bürger auszahlen kann. Das müsse sich schleunigst ändern.

Versorger wehren sich gegen Kritik an höheren Preisen

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Für Kritik sorgte, dass viele Versorger ihre Preise erhöht haben in den vergangenen Wochen und Monaten. Die Energiebranche verwies auf höhere Beschaffungsmaßnahmen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) wehrt sich gegen „pauschale Verdachtsäußerungen“.

Beim Stadtwerkeverband VKU heißt es, die Energiepreise seien zwar im Großhandel gesunken. Aber das aktuelle Preisniveau sei im Vergleich zum Vorkrisenniveau immer noch mindestens doppelt so hoch. Die Behörden hätten ausreichend Befugnisse, um missbräuchliches Verhalten zu untersuchen und zu ahnden.

Karsten Neuhoff, Leiter der Abteilung Klimapolitik im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin, sagte: „Die meisten Gasversorger haben das Gas bereits letztes Jahr – zu den damals noch viel höheren Preisen – eingekauft oder sie haben Langfristverträge, zum Beispiel mit Norwegen, die meist auf Preise des Vorjahres indexiert sind“. Diese spiegele sich in den Tarifen für Gaskunden.

Warum die Energiepreisbremsen von der Bundesregierung beschlossen wurden

Die Bundesregierung hatte die Deckel im vergangenen Herbst beschlossen, um den stark gestiegenen Energiekosten zu dämpfen. Eine zuvor heftig umstrittene Gasumlagewar damit vom Tisch. Wie viel die Bremsen am Ende kosten, hängt von der Entwicklung der Energiepreise ab. Zum Teil gibt es eine Gegenfinanzierung, weil krisenbedingte „Überschusserlöse“ bei Stromerzeugern abgeschöpft werden.

Zwar sind die Großhandelspreise an den Märkten zuletzt wieder deutlich gesunken. Die Gas- und Strompreisbremse seien aber weiterhin wichtig, um die Preise zu stabilisieren, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium. Entwicklungen bei den Großhandelspreisen kämen immer erst nachgelagert beim Endkunden an.

(dpa)

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