Essen. Auf die neuen Abschläge für Gas und Strom, die mit der Preisbremse ab 1. März gelten, müssen viele Haushalte warten. Das sind die Gründe.

Am 1. März treten die von der Bundesregierung beschlossenen Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme in Kraft. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Versorger mit der Umstellung der Software hinterher hinken und Kunden auf ihre neu berechneten Abschläge und die Erstattung der Rabatte länger warten müssen.

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Nach den erheblichen Preissteigerungen für Strom und Gas im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine will der Bund die Kosten für Energie deckeln – rückwirkend auch für Januar und Februar. Nach dem Willen der Regierung sollten alle Verbraucherinnen und Verbraucher bis zum 15. Februar Informationen erhalten haben, wie hoch ihre Abschläge ausfallen werden. Doch die Frist ist verstrichen. Längst nicht alle Kundinnen und Kunden haben Post von ihren Versorgern erhalten.

Verbraucherschützer: Die Verunsicherung ist groß

Der Branchenverband BDEW und der Verband der kommunalen Versorger (VKU) räumen „Verzögerungen“ ein, betonen aber, dass alle Kunden die Entlastungen erhielten, die ihnen zustehen. Verbraucherschützer machen bereits Druck. Der Rabatt für Gas und Wärme müsse „so schnell wie möglich rückwirkend für die ersten drei Monate des Jahres“ ausgezahlt werden, fordert Ramona Pop, Vorständin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen.

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Bei einem Beispielhaushalt mit einem Gasverbrauch von 15.000 Kilowattstunden pro Jahr und einem Gaspreis von 22 Cent pro Kilowattstunde wäre das eine Erstattung von 300 Euro. „Dieses Geld haben viele Haushalte gerade dringend nötig“, so Pop. „Die Verunsicherung ist groß, die Verbraucher müssen jetzt erfahren, mit welchen Kosten sie wirklich rechnen müssen.“

Stadtwerke versichern: Finanzielle Entlastung kommt

Auch die Dortmunder Stadtwerke DEW 21 schließen Verzögerungen nicht aus. Der Versorger arbeite „mit Hochdruck“ an einer fristgerechten Umsetzung der Preisbremsen, teilt das Unternehmen mit und unterstreicht: „Sicher ist, dass alle anspruchsberechtigten Kundinnen die finanzielle Entlastung erhalten werden.“

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Bei der Berechnung des Rabatts, so eine Sprecherin von DEW 21, müssten aber „eine Vielzahl komplexer Tarifstrukturen und Sonderfälle“ beachtet werden. Das brauche Zeit. „Zwei Monate sind für eine sorgfältige Umsetzung der komplexen Anforderungen zu knapp bemessen“, heißt es bei den Dortmunder Stadtwerken an die Adresse der Bundesregierung.

Versorger arbeiten „mit Hochdruck“ an der Umstellung

Die Stadtwerke Essen äußern sich optimistischer: „Unser Ziel ist es, dass unsere Kunden ab 1. März von den Vorteilen der Strom- und Gaspreisbremsen profitieren und sich dies auch in der Buchung von Abschlägen unmittelbar widerspiegelt“, sagte ein Sprecher. Man habe die richtigen Prioritäten bei der Software-Umstellung gesetzt. Allenfalls bei der postalischen Zustellung der Bescheide könne es zu Verzögerungen kommen.

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So sieht es auch die für Bottrop, Gladbeck und Gelsenkirchen zuständige Emscher Lippe Energie GmbH (ELE), die mit dem Versand der neu berechneten Bescheide am 6. März beginnen will. „Da es sich hier aber lediglich um die Information handelt, macht das für die Kundinnen und Kunden keinen wirtschaftlichen Unterschied“, betont ein Sprecher, der aber heftige Kritik an Berlin übt. „Das Regelwerk zu den Energiepreisbremsen wurde vom Gesetzgeber mit heißer Nadel gestrickt, deshalb erfolgt die Umsetzung bei den Energieunternehmen nun unter großem Zeitdruck“, so der ELE-Sprecher.

Preisdeckel für 80 Prozent des Gas- und Strom-Verbrauchs

Auch die Stadtwerke Duisburg halten die Einhaltung des Zeitplans bis 1. März für möglich. Dabei sei man aber auch von externen IT-Dienstleistern abhängig. „Die Umsetzung ist in vollem Gange und bindet dabei erhebliche Mitarbeiterkapazitäten“, sagt ein Sprecher. „Sollte die Software-Erweiterung nicht die notwendigen Anforderungen abdecken, sind IT-Eigenentwicklungen notwendig, die dann in kürzester Zeit umgesetzt werden müssen.“

„Die Entlastungen werden ab März umgesetzt und rückwirkend für Januar und Februar 2023 berücksichtigt“, kündigen die Stadtwerke Bochum an. „Dies geschieht im Rahmen der turnusmäßigen jährlichen Abrechnung.“ Alle preislichen Entlastungen wolle man „vollständig an die Kunden weitergeben“, so ein Sprecher.

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Im Dezember 2022 hatte die Ampelkoalition die Gas- und Strompreisbremsen auf den Weg gebracht. Danach sollen für Haushalte sowie kleine und mittlere Firmen 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs bei Erdgas auf einem Bruttopreis von zwölf Cent je Kilowattstunde gedeckelt werden, bei Fernwärme sind es 9,5 Cent. Für die übrigen 20 Prozent gilt der mit dem Energielieferanten jeweils vertraglich vereinbarte, höhere Preis. Beim Strom greift die Deckelung bei 40 Cent pro Kilowattstunde – wiederum für 80 Prozent des Jahresverbrauchs.

Wie sich die Preisbremsen auf die Höhe der Abschläge für Strom, Gas und Fernwärme auswirken werden, können Haushalte mit Direktverträgen über einen Onlinerechner ermitteln, den die Verbraucherzentrale NRW zur Verfügung stellt: XHTML Wirtschaftsreporter Aktuellste Podcast-Folge WAZ-only