Witten. . Neue Gutachter attestierem dem schizophren Angeklagten, der mehrere Menschen mit einer Machete angegriffen hat, nicht “voll schuldunfähig“ zu sein. Dies kann eine große Rolle bei der Frage spielen, ob er in die geschlossene Psychiatrie muss. Mit Spannung wird das Urteil erwartet.

Es ist es die nächste Überraschung im Prozess um den „Macheten-Mann“: Die von der Ersten Strafkammer des Bochumer Landgerichts neu beauftragten Gutachter halten den schizophrenen Wittener, der unter anderem Fußgänger im Samurai-Stil attackierte, nicht für voll schuldunfähig. Sie waren eingesetzt worden, nachdem das Gericht die Arbeit ihrer Vorgänger offen kritisiert hatte.

Bisher gingen sowohl Staatsanwaltschaft und Gericht als auch zwei andere Sachverständige von der Schuldunfähigkeit des 32-Jährigen aus. Deshalb wird gegen ihn auch in einem sogenannten Sicherungsverfahren verhandelt: Es geht für ihn dabei nur um die Frage, ob er in die geschlossene Psychiatrie muss oder nicht. Würde das Verfahren nun in ein normales Strafverfahren umgewandelt, wäre auch eine Freiheitsstrafe für den Computerexperten drin.

Drogen können wieder Psychose auslösen

So oder so gilt ein Urteil an diesem Donnerstag als relativ sicher. Genug Zeugen haben alle Beteiligten allemal gehört. Und nicht zu vergessen das neue Gutachten der beiden Sachverständigen am Mittwoch. Ihr Urteil: Derzeit sei der Wittener in Behandlung und damit stabil - das müsse aber nicht so bleiben. Drogen könnten wieder zu einer schweren Psychose und damit Gewalttaten führen. Die 55-jährige Diplom-Psychologin stellt bei ihm gar eine „Verschlechterung“ fest, die Übergriffe aus der Vergangenheit hätten sich gesteigert.

Auch einen Pfleger angegriffen

Der 32-Jährige hatte nicht nur zwei Fußgänger mit einer Machete attackiert. Er hatte auch einen Pfleger angegriffen und war mit einem Beil bewaffnet in eine leere Wohnung eingedrungen. Es sei Glück, dass bislang nicht mehr passiert sei. Dass in Zukunft schwere Straftaten vom Wittener auszugehen sind, das vermochten beide Experten nicht vorauszusagen - nur dann könnte ihn das Gericht überhaupt in eine Psychiatrie einweisen.

Schon die Vorgänger-Gutachter wollten sich in dieser brisanten Frage nicht festlegen. Viel aufschlussreicher dürften die Aussagen der beiden „Neuen“ für die Erste Strafkammer auch nicht sein.