Witten. Auf dem PC eines Witteners sind Kinderpornobilder im Mini-Format entdeckt worden. Vor Gericht kämpft der 41-Jährige gegen eine Gefängnisstrafe.
Ein Mann (41) aus Witten wehrt sich in einem Berufungsprozess am Bochumer Landgericht gegen eine Verurteilung wegen des Besitzes von Kinderpornobildern. Seine Hauptargumente gegen den wiederholten Fund auf seinem Computer sind: Die Missbrauchsbilder sind erstens schon alt, zweitens zu klein und drittens zu versteckt. Schon in erster Instanz biss er damit aber auf Granit.
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Am 5. Mai 2022 hatte das Schöffengericht in Bochum gegen den Erwachsenenspielzeug-Verkäufer ein Jahr Haft ohne Bewährung verhängt. In dem nun verlesenen erstinstanzlichen Urteil wurden erschütternde Fotoszenen beschrieben.
Die Bilder zeigten unter anderem Kleinkinder, die in „Tanga“, mit „Katzenohren“ aus Plüsch oder „Netzstrümpfen“ sexuell aufreizend posieren mussten, teils dabei auch an Händen und Füßen gefesselt waren.
Verteidigungslinie: Kinderporno-Bilder seien nur Vorschaubilder
Weil der 41-Jährige gegen das Urteil Berufung eingelegt hat, muss der Fall jetzt vor der 17. Strafkammer noch einmal neu verhandelt werden.
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Die Verteidigungslinie des Witteners zielt darauf ab, dass es sich bei den umstrittenen Kinderpornobildern fast ausnahmslos um sogenannte „Thumbnails“ handelt - eine Art Vorschaubilder im sprichwörtlichen Daumennagel-Format.
Der Anwalt des 41-Jährigen sprach von einem „Nebenprodukt, wenn man im Internet surft“. Es sei fraglich, ob überhaupt von einer vorsätzlichen Speicherung der „Thumbnails“ ausgegangen werden könne. Jedenfalls vermindere sich der Schuldvorwurf doch „ganz erheblich“, so der Verteidiger.
Unbemerktes Aufspielen durch ein „Backup“ schloss ein Experte aus
Ein IT-Forensiker der Polizei bestätigte, dass die daumennagelgroßen Vorschaubilder von der Qualität her stets heruntergerechnet und auch in einem speziellen Bereich auf dem Computer abgelegt seien. Dass sie im konkreten Fall durch Vornahme eines „Backups“ (Sicherheitskopie) unbemerkt aufgespielt worden sein könnten, schloss der Experte aber aus. „Dafür ließen sich keine Belege finden.“
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Andererseits erklärte der Zeuge aber auch, dass ein Zugriff auf die Pornobilder nicht – wie üblich – durch ein einfaches Anklicken möglich gewesen sei, sondern dass dafür eine spezielle Software erforderlich sei. Diese könne man allerdings frei aus dem Netz herunterladen.
Richterin nimmt Fotografien in Augenschein
Berufungsrichterin Astrid Meiler ließ bereits durchblicken, dass der Besitz von Thumbnail-Bildern mit Kinderpornografie keinesfalls automatisch „straflos“ ist. Und mit Blick auf das Miniaturformat und die angeblich schlechte Qualität sagte die Richterin nach der Ansicht der 148 ausgedruckten Thumbnails: „Das ist jetzt schon so, dass man deutlich sieht, was da dargestellt ist.“ Der Prozess wird fortgesetzt.
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