Witten/Bochum. Nach einem XXL-Fund von Kinderpornografie auf seinem Computer muss ein Wittener ins Gefängnis. Für Bewährung sah das Gericht Bochum keinen Raum.

Auf seinem WhatsApp-Account tarnte er sich als „Jessica, zwölf Jahre“, auf seinem Computer hortete er Missbrauchsvideos: Ein 35-jähriger Wittener ist am Bochumer Landgericht zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Studienabbrecher hatte trotz einer einschlägigen Vorstrafe weiter hemmungslos kinder- und jugendpornografische Dateien gesammelt.

Am 6. September 2022 war es im elterlichen Haushalt des Witteners an der Ruhrstraße zu einer erneuten polizeilichen Durchsuchung gekommen. Im Zimmer des 35-Jährigen beschlagnahmten die Fahnder eine Vielzahl von Festplatten und Speicherkarten, außerdem einen PC-Tower. Mehr als 800 kinder- und jugendpornografische Bilder und Filme konnten darauf sichergestellt werden. Darunter auch Aufnahmen mit erzwungenen Missbrauchs-Posen von Säuglingen und Kleinkindern.

Wittener soll seit der Festnahme 60 Kilo abgenommen haben

Darüber hinaus hatte die Auswertung seines ebenso sichergestellten Handys zahlreiche sexualisierte WhatsApp-Chats mit zwei Kindern (zehn und zwölf Jahre) zutage gefördert. Der Wittener hatte sich in den Chats als Mädchen namens „Jessica“ ausgegeben, um das Vertrauen der kindlichen Chatpartner zu erschleichen und auf diesem Weg an Nacktbilder zu kommen. Weil bei dem Chat mit dem zehnjährigen Kind letztlich unklar blieb, ob tatsächlich nicht doch zeitweise andere (ältere) Gesprächspartner mit dem Angeklagten gechattet haben, fiel dieser Fall aus dem Urteil heraus.

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Die Urteilsbegründung nahm der Wittener ohne äußerliche Regung entgegen. Nach Angaben seines Verteidigers Sven Koch, der eine Bewährungsstrafe beantragt hatte, hat der 35-Jährige seit der Festnahme im Februar 2023 rund 60 Kilogramm abgenommen. Kurz vor der Urteilberatung hatte der Wittener mit tränenerstickter Stimme beteuert: „Es tut mir leid, was ich getan habe. Ich möchte jetzt unbedingt ein straffreies Leben führen.“

„Wir haben es nicht mit einem ‚Ausrutscher‘ zu tun“

Bereits im Februar 2021 war der heute 35-Jährige wegen der Verbreitung kinder- und jugendpornografischen Materials zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Weil er danach jedoch nicht nur alle Bewährungsauflagen (300 Sozialstunden) ignoriert, sondern auch weiter Kinderpornos gesammelt hatte, war er im Februar 2023 festgenommen worden.

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Die Gewährung einer nochmaligen Bewährungschance kam für die Richter jetzt nichtmals mehr ansatzweise in Betracht. Richter Stefan Culemann: „Wir haben es hier ja nicht mit einem ‚Ausrutscher‘ zu tun.“ Das Urteil lautet unter anderem auf sexuellen Missbrauch von Kindern von Kindern sowie Besitz von kinder- und jugendpornografischen Inhalten.

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