Witten. Ein Wittener (21) hat über sein Handy kinderpornografische Videos verschickt. Vor Gericht zeigte er Reue und kam mit Sozialstunden davon.

Wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie drückte am Donnerstag (12.8.) ein 21-jähriger Mann aus Witten die Anklagebank vor dem Jugend-Schöffengericht in Bochum. Zwischen Juni und November 2019 soll er in drei Fällen kinderpornografische Videos verschickt bzw. erhalten haben. Sein Mobiltelefon, über das die Dateien ausgetauscht wurden, wurde eingezogen.

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Er wisse nicht, wie die Sachen auf sein Handy gekommen seien, sagte der Angeklagte. „Ich habe die Videos aus Gedankenlosigkeit verschickt und nicht darüber nachgedacht.“ Er bereue sein Handeln. „Das war dumm und ekelhaft“, gab er zu. Pädophile Neigungen habe er nicht. Die Wohnung, in der er mit seiner Mutter lebt, war von der Polizei durchsucht worden.

Angeklagter wurde nach dem Jugendstrafrecht behandelt

Alles sei ihm sehr peinlich gewesen, habe ihn geschockt und mitgenommen. Der Angeklagte hat bisher keinerlei Vorstrafen. Er sei nach Jugendstrafrecht zu beurteilen, machte eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe klar. Sie schlug die Ableistung von Sozialstunden als angemessene Strafe vor.

Die Vorsitzende Richterin stellte das Strafverfahren ein und verhängte 40 Sozialstunden. Sie machte dem Angeklagten klar, dass er künftig nach dem strengen Erwachsenen-Strafrecht behandelt werde und so ein Vorfall nicht noch einmal passieren dürfe.