Witten. Die Wittener CDU macht Druck bei der Bezahlkarte für Flüchtlinge. Diese solle schnell eingeführt werden. So begründet die Union ihren Antrag.
Witten soll die Bezahlkarte für Flüchtlinge so schnell wie möglich einführen. Das hat die CDU-Fraktion im Rat beantragt. Dabei beruft sie sich auf die Einigung der Bundesländer im Januar. Inzwischen soll sich auch das Bundeskabinett auf eine flächendeckende Einführung verständigt haben. Die Kommunen sind aber offenbar nicht verpflichtet, mitzumachen.
„Wir glauben, dass dies der richtige Weg ist, um den Missbrauch von sozialen Leistungen zu erschweren“, heißt es in dem Antrag der Union mit Fraktionschef Volker Pompetzki an der Spitze. Sozialleistungen sollten ausschließlich für den Lebensunterhalt vor Ort verwendet, „illegale Geldtransfers ins Ausland zum Beispiel zur Bezahlung von Schleppern verhindert werden“.
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Die Union glaubt, dass die Bezahlkarte letztlich auch zu weniger Verwaltungskosten führen werde, selbst wenn die Stadt die Kosten für deren Einführung und die anfallenden Buchungsgebühren zahlen müsse. Eine Diskriminierung sieht sie in dem Guthaben-System nicht. Über die Plastikkarte ließen sich viele Bezahlvorgänge abwickeln, „wir setzen eine unauffällige Gestaltung voraus“.
Wittener CDU will Bezahlkarte auch für anerkannte Flüchtlinge
Die Union würde gerne noch einen Schritt weitergehen, wenn sich die digitale Karte bewährt. Sie möchte auch jene Flüchtlinge einbeziehen, die nicht unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, sondern schon anerkannt sind und Bürgergeld bekommen, wie etwa Ukrainer. Hier sieht der sozialpolitische Sprecher der Union, Jürgen Barfigo, „weiterhin Handlungsbedarf bei Bund und Ländern“.
Die CDU-Fraktion ist überzeugt, dass Bezahlkarten ein geeignetes Mittel sind, um sogenannte „Pull-Faktoren“ zu verringern. Gemeint sind Anreize zur Flucht. So könne man einem „weiteren Zuwachs“ an Flüchtlingen vorbeugen, die von Sozialleistungen abhhängig sind. Es liege im Interesse aller Fraktionen, ihrem Antrag zuzustimmen - nicht nur vor dem Hintergrund des städtischen Haushalts, sondern auch „im Sinne der gesellschaftlichen Akzeptanz gegenüber Schutzbedürftigen“.
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