Witten. Ein verurteilter Drogendealer (39) aus Witten muss seine fünfjährige Haftstrafe vermutlich nicht im Gefängnis absitzen. Was er dafür tun muss.

Zu fünf Jahren ist ein 39-jähriger Wittener wegen bewaffneten Drogenhandels verurteilt worden. Die Haftstrafe ist das Unterste des Vertretbaren“, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Schön-Winkler am Montag vor dem Landgericht. Der Mann hatte gleich zum Prozessauftakt alles gestanden.

Wittener finanzierte eigene Drogensucht als Dealer

Der Angeklagte arbeitete bis Januar 2021 als Altenpfleger, bis er seine Arbeitsstelle wegen Alkoholmissbrauchs verlor. Danach finanzierte er seine eigene Drogensucht durch den Verkauf von Kokain, Amphetamin und Marihuana. Am 2. Juli 2021 war er von Polizisten kontrolliert worden. Sie fanden in seiner Bauchtasche Kokain und Marihuana sowie ein Einhandmesser.

In der Wohnung des Angeklagten entdeckten die Fahnder weitere Drogen, insgesamt 50 Gramm Kokain, 160 Gramm Marihuana und 300 Gramm Amphetamin. Außerdem wurden eine Axt und sieben Messer sichergestellt. Somit handelte es sich um bewaffneten Drogenhandel, auf den eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft steht.

Mit 14 Jahren fing er an zu trinken

Trotz seiner eigenen Drogensucht bescheinigte ein Gutachter dem Beschuldigten volle Schuldfähigkeit. Mit 14 hatte er schon angefangen zu trinken, später kamen die anderen Drogen hinzu. Zuletzt trank der Angeklagte täglich und schnupfte täglich Kokain. Vor Gericht versicherte er, sein Leben ändern zu wollen.

„Ich bereue meine Taten und will jetzt von den Drogen weg“, sagte der wegen Beihilfe zum Einbruch in eine Wohnung und Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Unfallflucht vorbestrafte Mann. Da ihm seine Untersuchungshaft angerechnet wird, kann er in Kürze seine Entzugstherapie in einer Klinik antreten, die rund zwei Jahre dauern dürfte. Anschließend könnte er wieder in Freiheit kommen, sofern der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Richter sahen alles in allem eine positive Prognose.