Witten. Ein 48-jähriger Betrüger aus Witten muss nicht in Haft, sondern in ein Krankenhaus. Der kokainabhängige Mann hat ein langes Vorstrafenregister.
Ein Wittener, der sich wegen unbezahlter Einkäufe von hochwertigen Mobiltelefonen und Notebooks vor dem Bochumer Landgericht verantworten musste, wird zwei Jahre in einer geschlossenen Entzugsklinik verbringen müssen. Die außerdem vom Gericht verkündete Verurteilung zu vier Jahren Haft wegen gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Urkundenfälschung und Betrug hat sich damit erübrigt. Denn eine Einweisung aufgrund eines Drogenentzugs hat Vorrang.
Nach dem Aufenthalt in der Entzugsklinik wird dem 48-jährigen Wittener der Rest der Strafe zur Bewährung erlassen. Der heroin- und kokainabhängige Mann hatte die Betrügereien zugegeben. Die Waren hatte er online in verschiedenen Elektromärkten bestellt und dann mit gefälschten Ausweisen abgeholt. Die Richter wiesen ihm neun Taten nach, die sich zwischen März und Mai 2019 ereigneten. Den Schaden bezifferte die Staatsanwältin mit 13.350 Euro.
Mann war zur Tatzeit vermindert schuldfähig
Der Mann finanzierte sich so den Konsum von Kokain und Heroin. Ein Gutachter bescheinigte ihm eine verminderte Schuldfähigkeit zur Tatzeit. Obwohl der Angeklagte bereits vier Drogen-Entzugstherapien abgebrochen hat, sei eine zweijährige Therapie in einer geschlossenen Klinik erfolgversprechend, meinte der Mediziner. Die Betrügereien soll der Mann mit zwei Mittätern begangen haben. Pro Tat habe er zwischen 100 und 400 Euro erhalten. Der Angeklagte hatte jeweils gefälschte polnische und litauische Ausweise sowie falsche Bankkarten vorgelegt.
Drogenabhängiger Angeklagter lebt noch bei seiner Mutter
In drei Fällen fielen Ungereimtheiten auf und die Ware wurde nicht ausgehändigt. So war der Mann in einem Elektromarkt zwei Mal vorstellig geworden – jeweils mit einem anderen Personalausweis. Süchtig sei er seit seinem 22. Lebensjahr, erklärte er vor Gericht. Die Richter schrieben dem Angeklagten, der 30 Vorstrafen aufweist und bereits zwölf Jahre in Haft verbrachte, ins Stammbaum, die Einweisung erfolge nach dem „Prinzip Hoffnung“. Dies sei die letzte Chance, seinem Leben eine Wendung zu geben.
Der Angeklagte, der noch bei seiner Mutter lebt, weist ein langes Vorstrafenregister auf. Als 14-Jähriger hatte er begonnen, Haschisch zu rauchen. Mit Mitte 20 kamen harte Drogen wie LSD, Koks und Heroin dazu. Damals war eine Beziehung zerbrochen. Seine Lebensgefährtin, mit der er einen Sohn hat, verließ ihn und er glitt vollends ins Drogenmilieu ab.