Witten. Im Rucksack eines Witteners (23) hatte die Polizei Cannabis gefunden, zuhause weitere Drogen und Waffen. Er bekam zwei Jahre auf Bewährung.
Als Drogendealer saß am Donnerstag ein 23-jähriger Mann aus Witten auf der Anklagebank im Landgericht Bochum. Bei einer zufälligen Personenkontrolle an einer Bushaltestelle am 5. Dezember 2017 war er aufgefallen. In seinem Rucksack fanden Polizisten Cannabis. Nun wurde er verurteilt.
Daraufhin wurde sein Zimmer im Elternhaus durchsucht. Hier entdeckten die Fahnder 289 Gramm Marihuana und etwas Amphetamin. Weil die Beamten in dem Raum außerdem ein Fischmesser, eine Spaltaxt und eine Druckluftpistole fanden, lautete die Anklage auf bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie auf Besitz von Drogen. Darauf steht eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft.
Angeklagter Wittener: Seit September 2019 konsumiere ich keine Drogen mehr
„Bei dieser Strafandrohung fiel ich aus allen Wolken“, gestand der Angeklagte den Richtern. Etwa 50 Gramm seien für den Eigenbedarf bestimmt gewesen, den Rest wollte er verkaufen, um so seinen Konsum zu finanzieren. Noch im Ermittlungsverfahren legte er ein Geständnis ab. Seit dem Beginn einer Mechatronikerausbildung im September 2019 konsumiere er gar keine Drogen mehr, machte er deutlich. Mit 13 Jahren hatte er angefangen zu kiffen. Später mit Skater-Freunden rauchte er ständig Marihuana oder Cannabis. Während der Abiturzeit am Gymnasium brauchte er schließlich ein Gramm täglich. Um leistungsfähig zu bleiben, konsumierte er außerdem Amphetamin. Abends nahm er hin und wieder auch Kokain, LSD und halluzinogene Pilze.
23-Jähriger muss ambulanten Drogenentzug machen und 50 Sozialstunden leisten
Der Gutachter, ein 37 Jahre alter Psychiater, bewertete das Suchtverhalten und die Folgen dennoch als vergleichsweise eher gering. Den Drogenentzug habe der Angeklagte aus eigenem Antrieb geschafft. Eine Drogentherapie aber brauche der Mann. Was die Tatvorwürfe betrifft, sei er voll schuldfähig. Der Staatsanwalt forderte für einen minder schweren Fall des bewaffneten Drogenhandels zwei Jahre Haft auf Bewährung, außerdem sei eine ambulante Entzugstherapie erforderlich.
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Genau so entschied das Gericht auch, nachdem es den Vorwurf des Besitzes von Drogen eingestellt hatte. Der junge Mann wurde zu einer Bewährungsstrafe sowie einer ambulanten Drogenentzugsbehandlung verurteilt. Außerdem muss der Angeklagte 50 Sozialstunden ableisten.