Wuppertal/Velbert-Langenberg. Den Mord an seiner Ehefrau büßt der Langenberger Handelsvertreter Wolfgang S. (53) mit einer lebenslangen Haftstrafe. Das Schwurgericht in Wuppertal sah keine Milderungsgründe, sondern sprach von einer geplanten und heimtückischen Tat.

16 Sitzungstage lang hatten die Richter seit dem 17. August hinter die Fassade der nach außen bürgerlich wirkenden Familie geblickt. Ein freistehendes Einfamilienhaus an der Voßnacker Straße im beschaulichen Langenberg, vier Kinder, drei Autos, zwei Motorräder. Auf den ersten Blick schien es Familie S. gut zu gehen. Doch seit Jahren kannte die Polizei das Haus, hörten Nachbarn immer wieder gewalttätige Auseinandersetzungen der Eheleute. Vasen flogen, Geschirr auch. Meist fing der Mann an, aber die Frau konterte.

Richter Robert Bertling widmete dem Lebenslauf des Angeklagten und der Beschreibung des „ultraextremen Lebens“ in der Familie den Großteil seiner Urteilsbegründung. Über 30 Jahre bestand die Ehe, doch sie sei „von Anfang an schlecht“ gewesen. Es sei ein Fehler der Ehefrau gewesen, sich nicht frühzeitig von ihrem Mann zu trennen. Auch später, als er von der Polizei zwei Wochen wegen häuslicher Gewalt des Hauses verwiesen wurde, nutzte sie die Chance nicht, ihr Leben neu zu organisieren.

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Erst 2011, nachdem die 50-Jährige übers Internet einen Freund kennengelernt hatte, blieb sie konsequent, mietete eine Wohnung in Tönisheide an. Für den 28. Januar 2012 war der Umzug geplant. Wolfgang S., im traditionellen Rollenverhalten einer Ehe verhaftet, habe das nicht akzeptiert: „Er sah sie als seinen Besitz. Sie hatte zu funktionieren, damit er sich wohl fühlte.“ Wolfgang S., der keinen einzigen Freund hat, habe auch gewusst, dass die Trennung das Ende jeglicher sozialer Kontakte bedeutete. Außerdem fürchtete der vom Gericht als geizig bezeichnete Mann finanzielle Einbußen.

Sehr planvoll sei der Angeklagte vorgegangen.

Todesdrohungen sprach er gegenüber seiner Ehefrau aus. Sie könne sich schon mal ihre Gruft aussuchen. Und zu ihren Freundinnen sagte er, wenn er seine Frau ermorde, werde er einen auf Psycho machen und sei dann schnell wieder draußen.

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Doch als Psycho stuften die Wuppertaler Richter Wolfgang S. nicht ein. Am 23. Januar sei in ihm der Entschluss gereift, seinen Mordplan umzusetzen. Bertling: „Er erkannte: Mein Leben ist kaputt.“ Er habe sich einen 130 Zentimeter langen Strick zurechtgelegt und darauf gewartet, dass sie vom Einkaufen zurückkehre. Von hinten habe er der 100 Kilogramm schweren Frau den Strick um den Hals gelegt und zugezogen. Sie sei völlig überrascht worden von diesem heimtückischen Angriff. Als sie bewusstlos am Boden lag, holte er Messer aus der Küche und stach zu. 21 Verletzungen zählte der Rechtsmediziner.

Sehr planvoll sei der Angeklagte vorgegangen. Bertling: „Es war keine spontane, vom Affekt getragene Tat, sondern die eiskalte Tötung seiner Ehefrau. Damit, Herr S., müssen Sie leben.“ Dass die Ehefrau ihren Mann beschimpfte und so zur Tat hinriss, wie es der Angeklagte in seiner Einlassung schilderte, nahm das Gericht ihm nicht ab. So kurz vor ihrem Auszug hätte Heike S. alles getan, ihren Mann ruhig zu halten, nicht aber, ihn wütend zu machen.