Velbert/Wuppertal. . An der Voßnacker Straße in Velbert-Langenberg herrschte seit Jahren Terror, ständiger Streit zwischen den Eheleuten. Anfang des Jahres eskalierte die Situation. Der 53-jährige Ehemann soll seine Frau mit einer Segelleine gedrosselt und mit einem Messer erstochen zu haben. 21 Stichverletzungen fügte er ihr zu. Vor dem Landgericht Wuppertal muss er sich wegen Mordes verantworten.

32 Jahre Ehe, vier Kinder. „Sie war meine große Liebe, ich vermisse sie so sehr“, sagt Ehemann Wolfgang S. (53) aus Velbert-Langenberg. Er sitzt am Freitag in Wuppertal vor dem Schwurgericht, angeklagt des Mordes an seiner Ehefrau. Und er gesteht, die 50-Jährige am 23. Januar mit einer Segelleine gedrosselt und mit einem Messer erstochen zu haben. 21 Stichverletzungen fügte er ihr zu. „Sie war der einzige Mensch, der mich verstand und so nahm, wie ich bin“, sagt Wolfgang S., als werde der Mord einem anderen Menschen vorgeworfen.

Es ist ein Blick hinter eine brave Fassade des beschaulichen Teils von Langenberg. An der Voßnacker Straße Richtung Essen-Kupferdreh, wo den Berg hoch Reihenhäuser und Einfamilienhäuser eine heile Welt vermuten lassen, wohnte die sechsköpfige Familie in einem freistehenden Haus. Doch offenbar herrschte dort seit Jahren Terror, ständiger Streit zwischen den Eheleuten mit Polizeieinsätzen.

Heimtücke und Habgier

Heimtücke und Habgier nennt Staatsanwältin Friedel Heuermann in ihrer Anklage als Mordmerkmale der blutigen Tat. Die Ehe sei schon lange zerrüttet gewesen, sagt sie. Deshalb hätte die Ehefrau sich entschlossen, ihn zu verlassen und mit den Kindern in eine eigene Wohnung zu ziehen. Als Umzugstermin habe der 28. Januar festgestanden, davon habe der Ehemann seit dem 21. Januar gewusst. Streit habe es darum gegeben, den die Polizei schlichten musste.

Auch am 23. Januar habe es morgens Streit gegeben. Ehefrau Heike S. habe das Haus deshalb verlassen. Der Angeklagte habe zu diesem Zeitpunkt ihren Tod geplant: „Ihm war bewusst, dass er Unterhalt zahlen und dafür seine Vermögenssituation offenlegen musste.“

Unterhaltszahlung gescheut

Als sie um 12.40 Uhr vom Einkauf zurückkehrte, soll Wolfgang S. seiner Ehefrau hinterrücks ein Seil um den Hals geschlungen und zugezogen haben. „Sie war völlig arg- und wehrlos“, heißt es in der Anklage weiter. Zusätzlich soll er mit zwei Messern 21-mal zugestochen haben. „Er tötete“, nennt die Staatsanwältin das mutmaßliche Motiv, „um sich der für ihn lästigen Unterhaltszahlung für immer zu entledigen“.

Wolfgang S. gesteht nicht selbst, sondern lässt seine Verteidiger Andrea Groß-Bölting und Jochen Thielmann eine ausführliche Erklärung vorlesen. Weit wird ausgeholt beim Lebenslauf. Die Oma spielt eine Rolle, von der er 40 000 Euro für die erste Eigentumswohnung geliehen bekam. Auch der trunksüchtige und aggressive Vater, von dem er 50 000 Euro bekam. Geld war also nie ein Problem.

Er selbst lernte Werkzeugmacher, holte später das Abi nach, studierte Maschinenbau. Viele Arbeitsstellen zählt er auf, spricht aber auch von Phasen der Arbeitslosigkeit, in denen interessanterweise Häuser angeschafft wurden. Und er erwähnt die vielen Reisen, die die Familie unternahm.

Tassen flogen

Dass er ein Choleriker ist, räumt er in dieser Erklärung auch ein. Er spricht von Streit mit seiner Frau über Erziehungsfragen und über verschimmelte Lebensmittel, weil seine Frau immer zu viel eingekauft hätte. Tassen flogen, Blumenvasen gingen zu Bruch. Auch die Frau soll geworfen haben. Verteidigerin Groß-Bölting: „Beide schenkten sich nichts.“

Dass seine Frau sich trennen wollte, will er akzeptiert haben. An die Tat könne er sich nicht mehr ganz genau erinnern. Seine Frau hätte ihn beleidigt, von ihrem neuen Freund erzählt, bei dem sie „zum ersten Mal Spaß“ hätte. Die Anwältin: „Er fühlte sich nur noch ohnmächtig, es machte Klick.“ Sie betont: „Er hat nicht getötet, um Geld zu sparen.“

Nachfragen des Gerichtes will Wolfgang S. nicht beantworten. Robert Bertling, Vorsitzender des Schwurgerichtes, vernimmt am ersten Tag noch die 48 Jahre alte Schwester der Getöteten. Sie lässt kein gutes Haar am Angeklagten, wirft ihm ein veraltetes Rollenverständnis in der Familie vor. Sie will mitbekommen haben, dass er ihrer Schwester drohte, als diese ihn verlassen wollte: „Ich finde dich überall. Ich bringe dich um.“