Wuppertal/Velbert-Langenberg. . Seine Frau hat er umgebracht, seinen vier Kindern die Mutter genommen. Dafür soll der Langenberger Wolfgang S. (53) lebenslänglich ins Gefängnis, so fordert es die Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger des Angeklagten halten acht Jahre Haft für angemessen.
Von einem heimtückischen Mord sprach Staatsanwältin Friedel Heuermann am Dienstag vor dem Wuppertaler Schwurgericht. Die Verteidigung wertete die Beweise als Totschlag im minder schweren Fall und beantragte acht Jahre Haft. Am Donnerstag will das Gericht ein Urteil verkünden.
„Stark ich-bezogen, cholerisch und arrogant“ – so beschrieb die Anklägerin den selbstständigen Handelsvertreter. Am 23. Januar hatte er auch nach eigenem Geständnis seine Frau zunächst zu erdrosseln versucht, bevor er sie mit 21 Messerstichen tötete. Motiv soll der Entschluss seiner 50 Jahre alten Frau gewesen sein, ihn zu verlassen. Der Umzug in die neue Wohnung in Tönisheide stand kurz bevor. Besonders tragisch: Die 19 Jahre alte Tochter, die von der Schule kam, entdeckte ihre Mutter tot auf dem Boden liegend.
Strenges Regiment geführt
Staatsanwältin Heuermann zählte auf, wie negativ Zeugen den Angeklagten beschrieben hatten, welch strenges Regiment er führte. Als nutzlos und willenlos hatte sich die Ehefrau einmal bei einer Psychologin beschrieben. Sie fühle sich wie lebendig begraben. Übers Internet hatte sie einen anderen Mann kennengelernt, plante wohl auch deshalb einen Neustart.
Auch interessant
Damit habe sich der als gewalttätig bekannte Ehemann nicht abfinden wollen. Zwei Tage vor dem Tod der Frau kam es zum Streit, den die Polizei schlichten musste. Die Staatsanwältin sprach von einer langfristig geplanten Tat. Er habe extra einen Strick von 30 Zentimetern abgeschnitten, um die körperlich zumindest gleichwertige Frau hinterrücks außer Gefecht setzen zu können. So habe er sie hinterrücks überfallen und gedrosselt, als sie vom Einkauf kam. Heuermann: „Sie war völlig wehrlos.“ Ausdrücklich verneinte die Anklägerin eine Affekttat. Allerdings rückte sie vom Mordmerkmal „Habgier“ ab, das sie in der Anklage genannt hatte. Es habe sich kein Beweis gefunden, dass er seine Frau tötete, um den Unterhalt nicht zahlen zu müssen.
Tötung mit Ansage
Auch Opferanwalt Holger Boden, der Vater und Schwester der Getöteten vertrat, sprach von einer geplanten Tat: „Das war typisches Verhalten, kein Affekt. Es war eine Tötung mit Ansage.“ Ausdrücklich bedankte er sich bei allen Prozessbeteiligten, auch bei den Verteidigern, für die angemessene und zurückhaltende Verhandlung angesichts des Leids der Angehörigen.
Die Verteidigung sah die Einlassung des Angeklagten als nicht widerlegt an. Danach hätte die Ehefrau ihn vor der Tat beschimpft und erniedrigt. Sie hätte ihm gesagt, dass der Sex mit dem neuen Freund viel besser sei als mit ihm. Das habe den Angeklagten zur Tat gereizt, er sei ausgerastet; deshalb handele es sich um einen minder schweren Fall des Totschlags. Acht Jahre Gefängnis forderte Verteidigerin Andrea Groß-Bölting. Verteidiger Jochen Thielmann sprach von einer „Familientragödie“. Sein Mandant habe den Schmerz seiner Kinder, aber auch den seiner Schwiegereltern und Schwägerinnen zu verantworten. Er sei aber Täter und Opfer zugleich: „Durch die Tat hat er auch sein Leben zerstört.“