Essen. Im Prozess um das Familiendrama in Langenberg will das Landgericht Wuppertal in der nächsten Woche sein Urteil fällen. Der psychiatrische Gutachter bescheinigte dem Angeklagten Wolfgang S. grundsätzliche Schuldfähigkeit. Noch wurde nicht geklärt, ob der Angeklagte im Affekt handelte.
Der Mordprozess um das Ehedrama in Langenberg geht in seine Schlussphase. In der nächsten Woche will das Landgericht Wuppertal sein Urteil gegen den Angeklagten Wolfgang S. (53), der am 23. Januar seine 50 Jahre alte Ehefrau umgebracht haben soll, verkünden. Der psychiatrische Gutachter sah ihn am Donnerstag als schuldfähig, konnte aber keine eindeutige Aussage zu einer schuldmindernden Affekttat treffen.
Als „herrisch und egozentrisch“ bezeichnete der Psychiater den Angeklagten. „Mal trauert er, andererseits stellt er Forderungen“, fügte er hinzu, um die beiden Seiten der Persönlichkeit des Angeklagten zu beschreiben. Dazu passte ein Brief von Wolfgang S. an einen seiner Söhne. In der Briefkontrolle des Gerichtes war das Schreiben aufgefallen und beschlagnahmt worden, weil der bis dahin schweigende Angeklagte sich darin erstmals zu seiner Täterschaft bekannt hatte.
Einfühlsame Worte
Richter Robert Bertling las das Schreiben am Donnerstag vor. Es ist an alle vier Kinder gerichtet und beginnt mit einfühlsamen Worten: „Es tut mir unendlich leid, was ich euch angetan habe.“ Wolfgang S. versichert den Kindern, dass er ihre Mutter, seine Ehefrau „immer geliebt habe“. Doch schnell geht er zu praktischen Themen über. Der Sohn solle die Firma auflösen, fordert er diesen auf, „damit ihr finanziell abgesichert seid“. Detailliert listet er auch auf, was mit den Autos zu geschehen hat.
Und dann geht es um ihn. Im Knast sei eine ganz andere Welt, er selbst gucke den ganzen Tag nur Fernsehen. Kontakte habe er nicht. Das Essen sei, beschönigend gesagt, schlecht. Im nächsten Satz geht es um das Einfamilienhaus an der Voßnacker Straße, an dem er selbst noch Anteile halten will, „damit es nicht verscherbelt wird“. Dabei guckt er böse und immer wieder provozierend nickend zu seinen Schwiegereltern und seiner Schwägerin, die als Nebenkläger direkt gegenüber sitzen. Plötzlich erhebt Wolfgang S. die Stimme, spricht Nebenklageanwalt Holger Boden an: „Ich will ihnen mal was sagen, Herr Boden.“ Doch schnell stoppt Verteidigerin Andrea Groß-Bölting ihren Mandanten. Nach fünf Minuten Pause ist er wieder beruhigt.
Kein Krankheitswert
Dass der Angeklagte impulsiv ist, berichtet auch der psychiatrische Gutachter. Auch narzisstisch nennt er ihn. Aber Krankheitswert haben diese Merkmale seiner Persönlichkeit nicht, ziehen keine Strafmilderung nach sich.
Bleibt nur das Thema Affekttat. Dazu kann der Gutachter nicht klar Stellung beziehen, weil dies allein von der Beweiswürdigung der Kammer abhängen wird. Laut Anklage hatte Wolfgang S. die Tat geplant, um keinen Unterhalt zu zahlen. Heimtückisch habe er seine Frau ermordet. Die Einlassung des Angeklagten erinnert dagegen an eine Affekttat. Die Ehefrau, deren Auszug bevorstand, habe ihn beleidigt, als „Loser“ (Verlierer) beschimpft und sexuell verächtlich gemacht. Da habe es bei ihm „Klick“ gemacht und er sei ausgerastet. Welcher Version sich das Gericht nähert, wird sich in der nächsten Woche zeigen.