Neviges. Nach dem Gülle-Unfall auf einem Hof in Velbert-Neviges kam es zu einem massiven Fischsterben. Warum der Kreis Mettmann trotzdem Entwarnung gibt.
Der Gülle-Unfall auf dem Hof eines Landwirtes in Velbert-Neviges, bei dem am Abend des 20. Februar 2023 rund 700 000 Liter Jauche aus einem riesigen Tank flossen, führte zu einem massiven Fischsterben: Die braune Brühe goss sich zunächst über Wiesen und Gräben und floss schließlich in den Lünesbach, den Hardenberger Bach und den Deilbach. Insgesamt hat der Bergisch-Rheinische Wasserverband in den genannten Bächen 363 tote Fische gezählt. So traurig diese Zahl natürlich ist: Die von manchen Naturschützern befürchtete Katastrophe für das Ökosystem Bach sei zum Glück ausgebliebem wie Daniela Hitzemann, Sprecherin des Kreises Mettmann, mitteilt.
Fisch-Nachwuchs schwimmt aus Gräben in Velberter Bäche
„Die Gewässer werden sich auf natürliche Weise erholen, in Absprache mit dem Fischereiberater ist nicht vorgesehen, externe Fische zum Ausgleich in das System einzubringen“, erläutert Daniela Hitzemann. Das werde die Natur von selbst regeln: In den vielen Gräben, die in die genannte Bäche zulaufen, sei Nachwuchs zu erwarten, daher sei nach Überzeugung der Fischereibehörde ein so genannter Fischbesatz, also ein Aussetzen neuer Fische, nicht notwendig.
Keine Gefahr für Eisvogel und Wasseramsel
Entwarnung gab auch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV): Es hatte das Wasser in den Bächen an diversen Stellen untersucht, in enger Abstimmung mit dem Amt für technischen Umweltschutz. Das Ergebnis dieser chemisch-physikalischen und biologischen Untersuchungen: Das „Makrozoobenthos“ sei nicht signifikant geschädigt worden. Mit Makrozoobenthos werden die mit dem bloßen Auge erkennbaren, wirbellose Tiere bezeichnet wie zum Beispiel Würmer, Schnecken, Muscheln und Krebstiere. Auch sei der Unteren Naturschutzbehörde nicht bekannt, dass durch den Gülle-Unfall die heimische Vogelarten, wie etwa Eisvogel oder Wasseramsel, nicht genug Nahrung bekämen.
Ein Gutachter prüft die Gülle-Anlage
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So viel zu zum Thema Ökologie. Ob die auslaufende Gülle für den Landwirt juristische Konsequenzen hat, bleibt abzuwarten. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen des „Anfangsverdachts der fahrlässigen Gewässerverunreinigung.“ Es wird nun geprüft, ob ein defektes Ventil den Unfall verursacht haben könnte – und ob das Auslaufen der Gülle hätte verhindert werden können, wenn der Landwirt das Ventil ordnungsgemäß gewartet hätte. „Wir haben dazu kürzlich ein Sachverständigen-Gutachten in Auftrag gegeben“, so Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert. Ein Experte für Gülle-Anlagen prüft jetzt das Ventil aus Neviges.