Neviges. Offenbar wurde für eine Fläche in Velbert-Neviges eine Vorprüfung des Artenschutzes in Auftrag gegeben. Was dazu bekannt ist und die Stadt sagt.
Die Aktivitäten auf einem Feld an der Donnenberger Straße sorgen weiter für Rätselraten bei Anwohnern. Ursprünglich hatte sich eine WAZ-Leserin in der Redaktion gemeldet: Sie hatte auf dem Feld eine Person gesichtet – „das sah aus, als hätten dort irgendwelche Vermessungsarbeiten stattgefunden“, berichtete die Frau.
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Sie befürchtete, dass dort möglicherweise ein neues Wohngebiet entstehen könnte. Auf Anfrage unserer Zeitung sagte Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach, dass das Feld an der Donnenberger Straße kein Baugebiet sei und dort kein Wohnungsbau geplant werde. „Im Auftrag der Stadt wurden dort keine Vermessungsarbeiten durchgeführt“, so der Stadtsprecher.
Gutachter soll eine Artenschutzvorprüfung in Velbert vornehmen
Möglicherweise wird jedoch eine andere Nutzung ins Auge gefasst. Denn: Nach WAZ-Informationen wurde für eine Fläche an der recht langen Donnenberger Straße ein Gutachterbüro beauftragt, im Rahmen der so genannten „Artenschutzvorprüfung für eine Windenergieplanung“ eine Abfrage der möglicherweise dadurch beeinträchtigten Tierarten durchzuführen.
Bis zu 5000 Meter Radius um Windräder müssen geprüft werden
Heißt: Die Gutachter sollen herausfinden, ob auf der Fläche selbst und in einem abgestuften Umkreis bestimmte Tierarten – vor allem Vögel – unterwegs sind. So müssen verschiedene Fledermausarten in einem Umkreis von 1000 Metern berücksichtigt werden, Rotmilane sogar in einem 5000-Meter-Umkreis. Windräder sind bei Umwelt- und Naturschützern durchaus umstritten, weil Vögel durch die riesigen Rotorblätter getötet werden können.
5800 Fußballfelder Windkraft im Regierungsbezirk Düsseldorf
Politisch gibt es jedoch den klaren Willen, die Windkraftenergie-Flächen auszuweiten: So wurden beispielsweise verbindliche Ziele für die Bereitstellung von Flächen eingeführt: NRW muss bis Ende 2027 1,1 Prozent und bis Ende 2032 1,8 Prozent der Landesfläche für Anlagen zur Verfügung stellen. Auf den Regierungsbezirk Düsseldorf heruntergebrochen bedeutet das eine Fläche von 4150 Hektar. Das entspricht rund 5800 Fußballfeldern.
2022 wurde für das Velberter Stadtgebiet eine Potenzialanalyse durchgeführt
Und so hat die Stadt Velbert 2022 eine Potenzialanalyse zur Ermittlung von geeigneten Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen durchgeführt. Hierbei ist nach dem Ausschlussprinzip verfahren worden. Es wurden zunächst alle Bereiche im Stadtgebiet bestimmt, in denen die Errichtung von Windenergieanlagen aufgrund entgegenstehender Nutzungen und Vorschriften in jedem Fall auszuschließen ist. Dazu zählen Flächen, die sich aus der Schutzbedürftigkeit bestimmter Gebiete oder Nutzungen ergeben. Das kann die direkt angrenzende Wohnbebauung sein, aber auch ein übergeordneter Landschafts- bzw. Naturschutz mit entsprechend festgelegten Schutzabständen.
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In Velbert gibt es nur kleinere Flächen, die im Einzelfall geprüft werden müssen
Das Ergebnis der Analyse: Der Großteil des Velberter Stadtgebietes ist als Ausschlussfläche einzuordnen, kommt also für Windenergieanlagen grundsätzlich nicht in Frage. Konkret heißt es: „Es konnten im Rahmen der Potenzialanalyse keine Flächen identifiziert werden, für die eine uneingeschränkte generelle Eignung für Windenergie angenommen werden kann. Jedoch konnte anhand der Potenzialanalyse eine Eingrenzung vorgenommen werden, für welche Flächen eine detaillierte und aufwendige Einzelfallprüfung sinnvoll ist. Diese ist dann von einem potenziellen Betreiber für eine spezifische Windenergieanlage und einen konkreten Standort durchzuführen.“
Fläche südlich der Donnenberger Straße ist Potenzialfläche
Und siehe da: Die Feldfläche, die sich von der Donnenberger Straße südlich in Richtung Bahnstrecke und Siebeneicker Straße erstreckt, ist als eine solche Potenzialfläche, die im Einzelfall zu prüfen wäre, in den Karten eingezeichnet – neben einigen Flächen im Bereich Windrather Tal und einer Fläche östlich der Bernsaustraße.
In der Potenzialanalyse wird klargestellt, dass es keinen Automatismus gibt, „dass die naturschutzrechtliche Prüfung der Einzelflächen tatsächlich zu einer Eignung führt“.
Das sagen der Kreis Mettmann und die Stadt Velbert
Der Kreis Mettmann bestätigt auf Anfrage der WAZ, „dass es Vorgespräche mit der Stadt Velbert gab, wo Windkraft möglich ist“. Es gebe jedoch kein offizielles Verfahren. Stadtsprecher Blißenbach betont: „Die Fläche ist nicht im Eigentum der Stadt.“ Es gebe aktuell weder eine Bauvoranfrage oder gar einen Bauantrag. Ob der Eigentümer der Fläche den Gutachter und möglicherweise auch eine Vermessung beauftragt habe, könne er nicht sagen. Grundsätzlich: „Wenn, dass ist es erst mal Sache des Eigentümers.“
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