Velbert. In Velbert fehlen Wohnungen. Darum soll nun auch eine Grünfläche an der Schmalenhofer Straße bebaut werden. Die Anwohner wollen das verhindern.
Nach nur zwei Minuten konnten die anwesenden Anwohner der Schmalenhofer Straße und Eichholzstraße in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Mobilität ihre Sachen wieder packen und die „Skylounge“ im Velberter Stadion unverrichteter Dinge verlassen. Auf Antrag der CDU, die noch Beratungsbedarf angemeldet hatte, wurde der Tagesordnungspunkt, der die meisten Besucher interessiert hatte, ohne Diskussion in die nächste Sitzung (voraussichtlich am 24. Mai) vertagt.
Das Thema, das die Anwohner bewegt, ist insofern exemplarisch für eine dicht besiedelte Stadt wie Velbert, weil es um den Spagat zwischen Grünflächen und zusätzlichem Wohnraum, der benötigt wird, geht.
In der Nachbarschaft gab es bereits 2017 Proteste gegen Pläne der Stadt Velbert
„Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Schmalenhofer Straße/Eichholzstraße“ – so lautet der recht sperrige Begriff, der die Anwohner nun wieder mobilisiert hat, nachdem es bereits 2017 in unmittelbarer Nachbarschaft Proteste gegen die Bebauung von Grünflächen gegeben hatte – konkret gegen einen von der Stadtverwaltung vorgestellten Rahmenplan, der den Bau von 170 Wohneinheiten vorsah. Anwohner bezeichneten die städtischen Pläne damals als „Horrorszenario“.
Grundstück erstreckt sich zwischen Schmalenhofer Straße und Eichholzstraße
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Die jetzigen Pläne weichen von den damaligen ab: Konkret geht es nun um ein Grundstück, das sich zwischen Schmalenhofer Straße und Eichholzstraße – nicht bis ganz bis zur Autobahn 535 – erstreckt. Heute befindet sich dort eine unbebaute Grünfläche, die teilweise landwirtschaftlich genutzt wird.
„Um in der Stadt Velbert eine quantitativ und qualitativ bedarfsgerechte Versorgung mit Wohnraum sicherzustellen“, wie es in der Ausschuss-Vorlage heißt, wurde 2022 eine zwischen Verwaltung und Politik abgestimmte Strategie erarbeitet, die im „Wohnungsbauprogramm 2022 bis 2030“ festgehalten und vom Rat beschlossen wurde.
In Velbert gibt es bis 2030 Bedarf für 1400 zusätzliche Wohneinheiten
Für den Zeitraum bis 2030 ergibt sich demnach in Velbert ein zusätzlicher Bedarf von rund 1400 zusätzlichen Wohneinheiten. Um diesen Bedarf zu decken, reicht es aus Sicht von Verwaltung und Politik nicht aus, Flächen, für die bereits Baurecht besteht, zu nutzen, es müsse darüber hinaus Baurecht für weitere Bereiche geschaffen werden.
Und zu den sogenannten Flächenreserven, die im Rahmen des Wohnungsbauprogramms priorisiert wurden, gehört auch die Fläche zwischen Schmalenhofer Straße und Eichholzstraße.
Auf der Grünfläche könnten 50 bis 60 Wohneinheiten gebaut werden
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Für das Plangebiet wird laut Ausschuss-Vorlage eine Mischung aus Ein- und Mehrfamilienhäusern angestrebt. Insgesamt könnten so etwa 50 bis 60 Wohneinheiten geschaffen werden. „Die im Wohnungsbauprogramm formulierten Ziele der effizienten Flächenentwicklung und der städtebaulichen Einbettung in die bestehenden Strukturen sowie die Berücksichtigung des Geschosswohnungsbaus werden in dem Konzept bereits verfolgt“, heißt es von der Stadtverwaltung.
Erschließung könnte Teil einer Osttangente werden
Die Erschließung soll durch eine neue Straße, die in die Schmalenhofer Straße mündet, erfolgen. Die neue Erschließungsstraße soll zunächst nicht mit der Eichholzstraße verbunden werden. Aber auch da klingeln bei den Anwohnern die Alarmglocken: Denn der Verlauf entspricht in diesem Abschnitt dann auch einer möglichen Osttangente, wie sie im Verkehrsentwicklungsplan (VEP) Velbert-Mitte vorgesehen ist – und könnte so zu einem späteren Zeitpunkt ein Teilstück der von den Anwohnern abgelehnten Umgehung werden.
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>>> Der Weg bis zur Genehmigung eines Bebauungsplans
Der Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans ist stets in der Regel der erste Schritt.
Danach ist die Planung öffentlich bekanntzumachen und muss öffentlich ausgelegt werden.
In diesem Zuge müssen dann auch Träger öffentlicher Belange angehört werden und eine Umweltprüfung vorgenommen werden. Auch private Belange können geäußert werden.
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange erfolgt ein politischer Beschluss, es folgen Genehmigung und Bekanntmachung.