Nerviges. Die Stadt Velbert plant eine neue Satzung für die Burgfeld-Siedlung in Neviges. Dazu haben Bürgerinnen und Bürger ihre eigenen Ansichten.

Schmucke frei stehende Häuser, viele Vorgärten haben kleine Natursteinmauern, dazu alter Baumbestand. „Die Burgfeld-Siedlung“ in Velbert-Neviges, also die Häuser im Bereich Emil-Schniewind-Straße, Ansembourgallee, Pestalozzistraße und Diesterwegstraße gilt als gehobenes Wohnviertel. Eine so genannte Gestaltungssatzung aus dem Jahr 1955 hat bisher geregelt, dass der besondere Charme dieser Siedlung erhalten bleibt, deren Häuser größtenteils in dem Jahrzehnt gebaut worden sind. Die ersten Reihenhäuser auf der Ansembourgallee entstanden bereits 1927. Die Stadt Velbert hält die alte Satzung für nicht mehr zeitgemäß, möchte aber auf jeden Fall verhindern, dass hier in Zukunft jeder Eigentümer macht, was er will. Also müsse eine neue Gestaltungssatzung her: Ein grober Entwurf wurde bei der „Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ in der Feuerwache Siebeneicker Straße vorgestellt.

Siedlung in Velbert steht nicht unter Denkmalschutz

Das Team aus dem Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Velbert beantwortete die zahlreichen Fragen der Bürgerinnen und Bürger (v.l.) Elisabete Lopes Marta, Lea Holota-Fernau und Tim Edler. Ganz rechts Rainer Hübinger, der als Vorsitzender des Bezirksausschusses die Veranstaltung moderierte.
Das Team aus dem Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Velbert beantwortete die zahlreichen Fragen der Bürgerinnen und Bürger (v.l.) Elisabete Lopes Marta, Lea Holota-Fernau und Tim Edler. Ganz rechts Rainer Hübinger, der als Vorsitzender des Bezirksausschusses die Veranstaltung moderierte. © FUNKE Foto Services | Alexandra Roth

„Zielsetzung ist es, die besondere Eigenart dieser Siedlung zu erhalten“, erklärte Elisabete Lopes Marta, zuständig für die Stadtentwicklung Neviges. Ihre Kollegin, die Denkmalschützerin Lea Holota-Fernau, ergänzte: „Der parkähnliche Charakter ist einmalig in Velbert.“ So hatte etwa der Landschaftsarchitekt Gustaf Allinger (1891-1974), unter anderem Direktor des Instituts für Gartenkunst der Technischen Universität Berlin, 1954 die „Gartenanlage der ev. Volksschule am Burgfeld“ geplant, deren Gelände an die Emil-Schniewind-Straße grenzt. Zwar stehe die Siedlung nicht unter Denkmalschutz, hieß es, doch gelte sie als schützenswert. Bei dem Satz, es sei eine neue Satzung nötig, zeigte sich eine Anwohnerin alarmiert: „Was heißt das? Soll man jetzt alles abreißen, oder wie?“ Da konnten sie die Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Stadtentwicklung beruhigen: Es gehe ja nur darum, wenn Eigentümer in Zukunft etwas verändern wollten.

Höhe der Hecken wird vorgeschrieben

Die neue Satzung, die die Stadt plant, sieht sieben Punkte vor: Geregelt werden soll die Form der Dächer, der Fassaden, hier geht es um Material und Farbe, Fenster und Türen sind ebenfalls ein Thema, auch „sonstige Bauteile“, wie etwa Schornsteine sollen möglichst einheitlich sein. Was die Einfriedung betrifft, also Hecken, Zäune, Stützmauern, sind sowohl Materialien als auch Höhe vorgeschrieben. Das Haus wie eine Festung mit meterhohen Mauern oder Hecken abzuschirmen, soll zum Beispiel nicht erlaubt sein. Auch die „Begrünung von unbebauten Flächen“, wie es heißt, soll geregelt werden, ebenso wie das Aufstellen von Werbetafeln.

Stadt soll Schottergärten verbieten

Macht eine Neufassung der Satzung Sinn? Einige Anwohnerinnen und Anwohner fanden dies unnötig, doch es gab auch jemanden, der sich für die Zukunft noch strengere Regeln wünschte. Unverständnis gab es darüber, dass die fünf neu gebauten Häuser an der Ansembourgallee auf dem Gelände der ehemaligen Sonnenschule nicht zum Geltungsbereich der Satzung gehören sollen. Dafür habe es ja einen Bebauungsplan gegeben, eine Gestaltungssatzung sei eben kein Bebauungsplan, warf Rainer Hübinger (SPD) ein, der als BZA-Vorsitzender die Veranstaltung moderierte. Als Anregung wurde der Stadt mit auf den Weg gegeben, keine Schottergärten zuzulassen. In den nächsten Schritten wird dieser Entwurf jetzt weiter bearbeitet und dann den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beim Thema Schloss ging es nur um den Bebauungsplan

Was das zweite Thema des Abends betraf, Schloss Hardenberg, stellte Tim Edler, Abteilung Bauleitplanung im Fachbereich Stadtentwicklung, gleich zu Anfang klar: Hier gehe es an diesem Abend allein um den Bebauungsplan als solchen. Ein Bebauungsplan sei wichtig, um Rechtssicherheit zu bekommen bei Planungen, etwa bei der Umgestaltung des Schlosses zum Erlebniszentrum Natur – und da gehöre zum Ablauf des Bebauungsplanverfahrens eben auch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung dazu. Alle weiteren Details, etwa zur Nutzung der Gebäude, würden in Kürze im Bezirksausschuss erläutert.

>>> Anregungen sind erwünscht

Zu beiden Themen – Gestaltungssatzung und Bebauungsplan – können sich Bürgerinnen und Bürger weiter informieren und ihre Meinung äußern bis einschließlich Dienstag, 7. März: Online auf www.velbert.de. Dazu „Rathaus & Politik“ anklicken, dann „Stadtentwicklung & Bauen“, „Stadtplanung“ und schließlich „aktuelle Beteiligungsverfahren“.

Weitere Möglichkeiten der Beteiligung: Per Post an Stadt Velbert, Abteilung 3.1 Bauleitplanung und Denkmalschutz, Thomasstraße 1, 42551 Velbert. Oder Mail an Bauleitplanung@velbert.de sowie per Fax an 02051 262742.