Wuppertal/Velbert. Vor dem Wuppertaler Landgericht muss sich ein Velberter wegen Vergewaltigung verantworten. Er sah sich im vorherigen Prozess unter Druck gesetzt.

Schwere Vorwürfe gegen das Amtsgericht erhebt ein 35 Jahre alter Angeklagter aus Velbert in seinem Strafprozess. Der ledige Handwerker greift in der Berufung vor dem Landgericht Wuppertal das Urteil gegen ihn wegen Vergewaltigung auf einer Party an: In der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht in Velbert habe der Richter ihn unter Druck gesetzt, dass er gestehen sollte. Nur deshalb habe er die Vorwürfe bestätigt, ließ er seinen Anwalt erklären. Sie seien falsch.

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Staatsanwalt fordert Gefängnisstrafe für den Velberter

In derselben Verhandlung fordert hingegen der Staatsanwalt, die nicht rechtskräftige Verurteilung des Mannes über zwei Jahre Bewährungsstrafe zu verschärfen, wodurch er dann ins Gefängnis müsste. Der Staatsanwalt bezog sich im Landgericht auf die psychische Belastung für die geschädigte Frau (26) und erläuterte: „Das Urteil des Amtsgerichts wird den Folgen der Tat nicht gerecht.“

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Trinkspiele auf einem Mädelsabend

Der 35-Jährige befindet sich in Freiheit. Laut Anklage war Tatort vor zwei Jahren eine Wohnung in Heiligenhaus. Die Bewohnerin habe einen „Mädelsabend“ gegeben. Der Angeklagte – ihr Ex-Freund und weiterhin guter Freund – sei dazugekommen und habe sich an einem Trinkspiel beteiligt. Der Mann bestätigte, sich schwer alkoholisiert in ein Bett gelegt zu haben. Dort habe er die spätere Geschädigte vorgefunden. Mit ihr habe er zuvor „geknutscht“ gehabt. Er habe sich an sie gekuschelt und sie gestreichelt.

Intensiverer Übergriff

Das Urteil des Amtsgerichts geht davon aus, dass der Mann der neun Jahre jüngeren Frau im Bett die Hose runter zog und ihr in den Intimbereich griff. Sie habe das Geschehen unterbrochen, indem sie aufstand und zur Toilette ging. Auf dem Rückweg habe sie ihn im Wohnzimmer sitzen gesehen und sich zurück ins Bett begeben. Dort soll der Mann erneut erschienen sein und einen weiteren, intensiveren Übergriff unternommen haben. Sie habe ihn erst abgewehrt und sei dann die Flucht angetreten. Der Mann soll später ebenfalls die Räume verlassen haben.

Höhere Strafe würde Haft bedeuten

Über die Verhandlung vor dem Amtsgericht führte der Rechtsanwalt des Mannes an, der vorsitzende Richter habe seinem Mandanten klar gemacht: Er könne gestehen und mit Freiheitsstrafe von zwei Jahren rechnen, mit Bewährung. Andernfalls würde das Gericht ihn zu höherer Strafe verurteilen. Das würde Haft bedeuten. Auf diese Ansage habe der Angeklagte mit seinem Geständnis reagiert.

Dem Velberter droht eine Gefängnisstrafe wegen Vergewaltigung.
Dem Velberter droht eine Gefängnisstrafe wegen Vergewaltigung. © picture alliance/dpa | Oliver Berg

„Letztendlich entscheidet der Mandant“

Der Rechtsanwalt des Mannes erläuterte auf Anfrage unserer Zeitung, er verstehe seine Worte nicht als Kritik am früheren Verteidiger des Angeklagten und an dessen Umgang mit dem Verhalten des Amtsgerichts: „Es ist nachvollziehbar, wenn ein Angeklagter auf die Information reagiert, dass er womöglich ins Gefängnis geht. Ich hätte das ebenso gemacht, wie der Kollege. Letztlich entscheidet der Mandant.“

Durch die Tat aus der Bahn geworfen

Das Landgericht muss den Fall erneut unabhängig aufklären. Als erste Zeugin befragten die Richterinnen und Richter die 26-Jährige, die sich von einer Angehörigen begleiten ließ. Zum Schutz der Frau schloss das Gericht für die Dauer der Aussage die Öffentlichkeit aus. Laut ihrer Anwältin war die 26-Jährige nach dem Übergriff mehr als ein Jahr arbeitsunfähig: „Es hat sie aus der Bahn geworfen.“ Das Landgericht will am 24. Februar 2023 weiter verhandeln.

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>>> Justiz-Korrektur

Laut dem Verteidiger des Mannes hat das Amtsgericht seine womöglich unzulässige Verhandlungsführung in seinem Protokoll dokumentiert.

Bei Besorgnis der Befangenheit besteht die Möglichkeit, das Gericht abzulehnen. Bei Erfolg werden die Richter ausgetauscht.

Ein nicht rechtskräftiges Urteil kann durch ein neues Urteil korrigiert werden, wenn es auf einem Fehler basiert.