Velbert. Vermieter lehnt Widersprüche der Mieter in Velbert-Birth ab: Sie sollen Mieterhöhung voll zahlen. Zurückgenommen wird eine Heizkosten-Erhöhung.
Die „Peach Property Group“ hat zwischen den zahlreichen Schreiben, die sie Mietern in Velbert-Birth in den vergangenen Wochen geschickt hat, offenbar selbst etwas den Überblick verloren. Ein Schreiben vom 18. November, in denen Mietern eine weitere Erhöhung der Heizkostenvorauszahlung zum 1. Januar mitgeteilt wurde, sei „aufgrund eines Systemfehlers“ versendet worden. Es könne als gegenstandslos betrachtet werden, heißt es in der Post, die die Mieter an der Einsteinstraße nun erreicht hat.
Wie berichtet, fordert die „Peach Property Group“ jedoch ab Dezember eine deutlich höhere Grundmiete für die Wohnungen, die sie vor rund zwei Jahren von „Grand City Property“ übernommen hat. Beigefügt erhielten die Mieter eine „Wirtschaftlichkeitsberechnung“, wie sie bei Mieterhöhungen für sozial geförderten Wohnraum gesetzlich vorgeschrieben ist.
Mieterverein Velbert betreut mehr als 20 betroffene Mieter aus Birth
Weder für die Mieter noch für den Mieterverein Velbert, der bereits mehr als 20 Betroffene Birther betreut, sind die in Excel-Tabellen aufgelisteten und nicht näher erläuterten Zahlen nachvollziehbar. „Man kann die Zahlen glauben – oder nicht“, sagt Bettina Lelittka, stellvertretende Vorsitzende des Mietervereins.
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Nachdem die „Peach Property Group“ über ihre Kommunikationsagentur, die namentlich lieber nicht genannt werden möchte, die Wirtschaftlichkeitsberechnung gegenüber der WAZ öffentlich bereits als korrekt verteidigt hatte, haben nun auch Mieter, die Widerspruch eingelegt haben, Antwort erhalten.
Laut „Peach Property“ ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung korrekt
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Darin wird kurz und knapp erläutert, wie man die Eigenkapitalverzinsung (berechnet anhand der Baukosten im Jahr 1966 und einem Zins von 6,5 Prozent für 85 Prozent der Baukosten und einem Zins in Höhe von 4 Prozent für 15 Prozent der Baukosten) vorgenommen habe. „Somit ist eine korrekte Berechnung erfolgt“, heißt es von der „Peach Property“. Auch korrekt sei es, für alle Mieter ein Mietausfallwagnis in der Berechnung anzusetzen – außer es gebe einen Bürgen. Spannend hierbei: Für viele Wohnungen übernimmt das Jobcenter die Miete.
Vermieter kann „Mietreduktion“ jederzeit wieder streichen
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Die „Peach Property“ besteht weiterhin auf die zum 1. Dezember ausgesprochene Erhöhung der Grundmiete, die in einem konkreten Fall so von 375 auf 536 Euro steigen soll – ein Anstieg um rund 43 Prozent also. Nach der Rücknahme der zweiten Heizkosten-Erhöhung soll der genannte Mieter nun zwar nicht mehr 993 Euro Gesamtmiete zahlen, aber immer noch 925,44 Euro statt bisher 585 Euro. Das entspricht einem Anstieg von 58 Prozent. Und: Eine – warum auch immer gewährte – Mietreduktion in Höhe von rund 11,50 Euro könne „jederzeit und ohne Angabe eines Grundes“ gestrichen werden, so der Vermieter.