Velbert. Die Stadt Velbert hat einen Prozess gegen die Marktgilde vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht gewonnen. Kommune darf Wochenmärkte veranstalten.
Private Veranstalter von Wochenmärkten können sich nicht gegen die Übernahme der Aufgabe durch Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen wehren. Darauf hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen am Mittwoch in Münster hingewiesen.
Marktgilde unterliegt der Stadt Velbert
Im konkreten Fall war die Marktgilde, die ehemalige Organisatorin des Wochenmarktes in Velbert, gerichtlich gegen die Marktfestsetzung der Stadt vorgegangen. Velbert betreibt seit dem 1. April 2022 den Wochenmarkt als öffentliche Einrichtung wieder selbst. Davor lag die Aufgabe seit 2004 in privater Hand. Laut NRW-Gemeindeordnung hat Marktgilde aber darauf keinen Anspruch. Das OVG folgte damit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus der Vorinstanz. Der Eilbeschluss ist nicht anfechtbar. (Az.: 4 B 441/22).
Die Stadt reagierte erfreut. Der zuständige Dezernent Gerno Böll erklärte: „Wir freuen uns über die gute Nachricht des Oberverwaltungsgerichts Münster und fühlen uns durch die Entscheidung bestätigt, dass die Stadt Velbert ihre Wochenmärkte selbst betreibt. Nun haben wir die Gewissheit, dass wir eigenverantwortlich die Wochenmärkte auf dem Platz Am Offers und Am Berg sowie in Velbert-Neviges und Velbert-Langenberg weiterentwickeln und für die Zukunft aufstellen können. Es seien bereits einie Markthändler hinzu gewonnen worden.
Zulässige Grenzen werden nicht überschritten
Zur Begründung teilte das OVG mit, dass in NRW traditionelle kommunale Wochenmärkte auf zentralen öffentlichen Flächen veranstaltet werden, ohne dass dadurch die zulässigen Grenzen des wirtschaftlichen Engagements der Kommunen überschritten werden. Vielmehr dienen die Angebote als Wirtschaftsförderung. Auch wenn eine Gemeinde die Aufgabe wie im Fall Velbert für eine gewisse Zeit nicht wahrgenommen habe, ändere dies nichts an der Rechtslage. Einer Auswahlentscheidung zwischen der privaten Antragstellerin und der Stadt als Marktveranstalterin habe es daher nicht bedurft, so der 4. Senat des OVG. Laut Gemeinderecht sei es unerheblich, ob solche Märkte durch private Anbieter besser oder wirtschaftlicher organisiert werden können.
Seit 2004 waren die Märkte in privater Hand
Sie waren 2004 erstmals in die Hand privater Betreiber gekommen. Damals seien die beiden Marktmeister ausgeschieden, Velbert sei in der Haushaltssicherung gewesen und man habe entschieden, die zwei Stellen einzusparen, erinnert Blißenbach an die damaligen Umstände. Ergo sei der Marktbetrieb ausgeschrieben worden. Nunmehr sei im Stellenplan eine halbe Stelle vorgesehen.
Zufriedene Markthändler
Die Markthändler jedenfalls haben sich nach einer WAZ-Umfrage im September bislang zufrieden über den neuen Betreiber geäußert. Noch etwas Luft nach oben, aber im Großen und Ganzen in Ordnung, bilanzierten zumindest die Händler in Neviges.
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