Oberhausen. Der Prozess um die Centaplan-Pleite hat begonnen. Der Angeklagte Ex-Firmenchef wehrt sich gegen die Vorwürfe, die Insolvenz verschleppt zu haben und 1,4 Millionen Euro in betrügerischer Absicht von 30 Bauherren eingezogen zu haben.

Die Affäre kam in Oberhausen ins Rollen: Anfang 2009 klagten Bauherren an der Dorstener Straße in Klosterhardt öffentlich, dass sie seit drei Jahren auf Baubeginn ihrer Häuser warteten. Auch Betroffene aus Duisburg und Mülheim stimmten darin ein.

Im Juni meldete ihr Bauunternehmen, die Centaplan AG aus Duisburg, dann Insolvenz an. Zu spät, wie die Staatsanwaltschaft Duisburg meint. Der Ex-Firmenchef muss sich seit vergangenen Freitag vor dem dortigen Landgericht wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs verantworten.

Laut Anklageschrift soll der 47-jährige Unternehmer die Pleite ein dreiviertel Jahr lang verschleppt haben. Dabei habe er in betrügerischer Absicht von 30 Bauherren noch Zahlungen in Höhe von über 1,4 Millionen Euro eingefordert. Dem hätten aber keine Bauleistungen mehr gegenübergestanden.

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Einige Geschädigte saßen im Gerichtssaal. Die bei ihnen angerichteten Vermögensschäden beziffert die Staatsanwaltschaft auf zwischen 5900 Euro und rund 70.000 Euro. Betroffene aus Klosterhardt sind nicht darunter. Ihre Fälle sind längst verjährt. Dafür haben sie zum Teil mit Erfolg Zivilklagen angestrengt. Ihr Notar hatte es unterlassen, über die Folgen einer ungesicherten Vorauszahlung der Erschließungskosten zu belehren. Seine Haftpflichtversicherung muss diese Kosten übernehmen.

Unternehmer greift Bauherren an

Der Angeklagte verteidigte sich, bei den von der Staatsanwaltschaft aufgelisteten Posten handele es sich überwiegend um Rechnungsbeträge für bereits geleistete Arbeiten. Das aber könne kein Betrug sein. Auch warf er den Bauherren eine teilweise miserable Zahlungsmoral vor. Bei ihren Sonderwünschen sei man deshalb dazu übergegangen, nur noch gegen Vorkasse tätig zu werden. „Da lag an keiner Stelle eine Betrugsabsicht vor“, sagte er, verschwieg aber, dass viele der Bauverträge ausdrücklich regelmäßig eine Vorauszahlung für die Gewerke vorsahen.

Das Gericht interessierte sich für einige Merkwürdigkeiten im Geschäftsgebaren des Unternehmers. So soll es im Geldschrank der Centaplan Barbestände von bis zu 170.000 Euro gegeben haben. Wo das Geld geblieben sei, wollte der Vorsitzende Richter wissen. Davon, so erklärte der Angeklagte, seien un­ter anderem Handwerker und das Finanzamt bezahlt worden. Gegenstand der Anklage ist auch das Fehlen vorgeschriebener Buchführungsunterlagen. Schon der Insolvenzverwalter hatte darüber geklagt. Die Verantwortung dafür wies der Angeklagte aber dem Insolvenzverwalter zu. Erst dem Gericht legte er einen USB-Stick mit gespeicherten Daten vor.

Der Centaplan-Skandal

Zwei Makler hatten gezielt auch um Kunden geworben, die über wenig oder gar kein Eigenkapital verfügten. Ein hauseigener Finanzberater der Centaplan machte für sie alles perfekt. Ein Notar schließlich zog die Beurkundungen im Eilverfahren durch, ließ es offensichtlich an der gesetzlich vorgeschriebenen „Belehrung” über die rechtlichen Folgen des gewählten Vertragsmodells fehlen: Dass Bauherren bei einer Pleite der HT selbst ruiniert sein könnten. Experten halten die vereinbarte Vorauszahlung von Bauraten vor Erbringung der jeweiligen Bauleistungen überdies für unzulässig. Anwälte in Oberhausen und Krefeld glauben, Insolvenzverschleppung nachweisen zu können.

Das Gericht interessierte sich ferner für zahlreiche Grundstückskäufe der Centaplan, so auch für den in Klosterhardt. Im Kaufpreis für die Bauherren war zwar die Erschließung enthalten. Gegenüber der Stadt konnte der Unternehmer das Geld jedoch nur auf einem spanischen Konto nachweisen. Das hatte die Stadt nicht akzeptiert.

Verfahren wegen Kreditbetrug

Wegen Kreditbetrügereien mit gefälschten spanischen Kontoauszügen hatte der Unternehmer bereits seit März in Bochum vor Gericht gestanden. Als Mitglied einer Bande soll er dabei mitgewirkt haben, insgesamt zwei Millionen Euro zu ergaunern. Die Betrugsmasche ist nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bochum bei Centaplan entwickelt worden. Gegen einen zeitweisen Mitarbeiter des Unternehmers läuft der Prozess weiter, gegen den Unternehmer wurde das Verfahren gegen Zahlung von 25.000 Euro eingestellt, weil ihm nur drei von 21 Betrugsfällen zur Last gelegt worden waren. In Duisburg erklärte er nun, im Fall der Erschließungskosten für Klosterhardt selbst betrogen worden zu sein.