Vergeblich hatte eine Erbengemeinschaft, die ein Grundstück in Buchholz (vom verstorbenen Bauern Schmitz an der Düsseldorfer Landstraße) zum Preis von 650 000 Euro an die Centaplan AG veräußert hatte, auf ihr Geld gewartet. Zwischenzeitlich haben die Krefelder Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Helmut Schmitz, die als Insolvenzverwalter eines der Erben tätig sind, das Mandat auch für die Erbengemeinschaft übernommen – und versuchen, die fällige Summe (zwischenzeitlich 820 000 Euro resultierend aus dem in 2006 fälligen Kaufpreis zuzüglich Zinsen und Gebühren) auf dem Wege der Zwangsvollstreckung einzutreiben.

„Wir haben einen vollstreckungsfähigen Titel”, erklärt die für die Krefelder Kanzlei tätige Rechtsanwältin Stephanie Weller. Da bis heute jedoch keine Zahlungen geflossen seien, so Weller weiter, habe man einen Gerichtsvollzieher beauftragt, dem Vorstand der Centaplan AG die Eidesstattliche Versicherung abzunehmen – auch dies bislang erfolglos. Weswegen die Anwältin der Erbengemeinschaft nun beim zuständigen Gericht einen Haftbefehl gegen den Firmenchef beantragt hat, um die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV) zu erzwingen.

Legt der Centaplan-Geschäftsführer den so genannten „Offenbarungseid” ab, wäre die Centaplan AG handlungsunfähig. Lagen bislang lediglich durch die Krefelder Kanzlei erwirkte Zahlungsverbote auf den Centaplan- Konten, so müsse man im Falle der Abgabe der EV prüfen, ob die Zahlungsunfähigkeit „nicht bereits im Jahre 2006 bestand, denn da war die Zahlung bereits fällig”, erklärt Weller, „dann müsste man sogar von Insolvenz-Verschleppung ausgehen.”

Ebenso könnte die HT Bauübernehmung, die auf den von der Centaplan verkauften Grundstücken Häuser errichtet, in die Insolvenz geraten. Entgegen bisherigen Auskünften, die HT gehöre seit 2007 zu 100 Prozent der Ehefrau des Centaplan-Chefs, erteilte jetzt Dr. Rolf Rausch, Handelsregisterabteilung am Amtsgericht Duisburg, die Auskunft, die Firma sei eine 100-prozentige Tochter der Centaplan AG. Rechtlich relevante Änderungen hätte man dem Gericht mitteilen müssen, „darüber ist uns jedoch nichts bekannt”, erklärt Dr. Rausch.

Erweisen sich die Hinweise eines Informanten der Redaktion als richtig, wäre die Insolvenz- Verschleppung jedoch nur ein Straftatbestand unter mehreren: „Ich habe am 12. Mai 2009 Strafanzeige wegen Betruges erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat mir nun ein Aktenzeichen mitgeteilt, unter dem sie ermittelt”, so der Informant, der namentlich nicht genannt werden möchte.

Einen weiteren Hinweis gab der Informant auf eine spanische Bank, mit der der Centaplan-Vorstand zusammen arbeite: „Von dort bekommt man Bankgarantien für Festgelder, die es real gar nicht gibt und die Spanien niemals verlassen werden.”

Eine spanische Bank jedoch tauchte bereits unabhängig von der Aussage unseres Informanten in Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften des Centaplab-Chefs in Oberhausen auf. Dort legte er eine Garantie eben dieser Bank vor; sie sollte als Sicherheit für einen Erschließungsvertrag über 618 000 Euro mit der Stadt Oberhausen dienen.

Auf die Aufforderung der Stadt, das Geld nach Deutschland zu transferieren, um es auf einem Notar-Treuhandkonto zu deponieren, wurde offenbar nicht reagiert. Nach dem Verbleib der Summe gefragt, erklärte der Unternehmer: „Das Geld ist jetzt nicht mehr da. Das war nur damals dort.” In den den Krefelder Insolvenzverwaltern vorgelegten Bilanzen taucht besagtes Geld nicht auf. Andere Sicherheiten konnte der Centaplan-Chef auf Aufforderung der Stadt Oberhausen nicht beibringen. Einen ersten Notar- Treuhandvertrag, den er vorlegte, akzeptierte die Stadt nicht, „denn der Notar war darin nicht benannt und hätte auch keine treuhänderischen Pflichten gehabt, was so absolut unüblich ist”, erklärte Hans-Jürgen Sander vom Tiefbauamt der Stadt Oberhausen.