Oberhausen. Oberhausen zwingt Hartz-IV-Leute nach einer energetischen Haus-Sanierung nicht zum Umzug. Der Sozialausschuss genehmigt Zuschläge für Wohnungskosten, die die Stadt trägt.
„Muss ich ausziehen, weil die nach einer teuren Sanierung des Hauses gestiegene Kaltmiete für meine Wohnung nicht mehr von der Stadt bezahlt wird?“ Von Hartz IV-Empfängern, die sich diese bange Frage stellen, haben SPD, Grüne, FDP und Linke nun den Druck genommen. Mit breiter Mehrheit beschlossen die Ratspolitiker im Sozialausschuss eine Kostenstaffelung für die Kaltmiete, die sich am Bielefelder Klimabonus orientiert.
Danach erhalten die Sachbearbeiter der Stadt einen größeren Spielraum, um bei Langzeitarbeitslosen und anderen Bedürftigen die Miete ihrer Wohnung nach einer energetischen Sanierung als „angemessen“ einzustufen. Diese könnten sonst gezwungen sein, Arbeitslose zu bewegen, sich eine billigere Wohnung zu suchen.
Im Gegensatz zu den Politikern von SPD, Grünen, FDP und Linken hielt die Stadtverwaltung eine Umstellung auf das Bielefelder Modell nicht unbedingt für erforderlich. „In aller Regel werden in Oberhausen Bezieher von Transferleistungen nach erfolgter energetischer Sanierung und dadurch bedingter Mietererhöhung nicht aufgefordert, sich um preisgünstigeren Wohnraum zu bemühen, also umzuziehen“, schreibt Sozialamtsleiter Achim Kawicki in der Beschlussvorlage. Es spreche aber auch nichts dagegen, das Bielefelder Modell anzuwenden.
Beschluss zeitnah umgesetzt
Die CDU halte deshalb eine Reform mit einer Mietkostenstaffelung für nicht notwendig, meinte Hans Josef Tscharke (CDU) im Sozialausschuss. Demgegenüber zeigte sich Hans-Otto Runkler (FDP) überzeugt, dass von der neuen Variante eine positive Wirkung ausgehe. Das glaubt auch Stefanie Opitz (Grüne): „Die Neuregelung gibt allen Beteiligten eine größere Sicherheit.“ Sie geht davon aus, dass der Beschluss zeitnah umgesetzt wird.
Mit der Einführung soll aber nicht nur verhindert werden, dass Hartz IV-Bezieher verdrängt werden. Eigentümer sollen zudem motiviert werden, in die Sanierung von Wohnhäusern zu investieren, weil sie wissen, dass bisherige Mieter dort weiterhin wohnen bleiben können. Und: Weniger heizen bedeutet auch weniger Heizkosten. Die Stadt würde also im Endeffekt finanziell nicht stärker belastet.
Die Erhöhungen
Die neue Staffelung einer angemessenen Miete in einem sanierten Haus sieht vier Effizienzklassen mit diesen Zuschlägen vor: Klasse A (Neubau) Erhöhung um bis zu einen Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, Klasse B (Sehr gut saniert) um bis zu 0,80 Euro, Klasse C (Gut saniert) um bis zu 0,60 Euro und bei der Klasse D (Energetisch teilsaniert) um maximal 0,30 Euro.