Oberhausen. Nach einem schleppenden Start werden nun mehr Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets beantragt. Bis zum 31. Juli diesen Jahres wurden bereits 1385 Zahlungen auf Lernförderung veranlasst, im Vorjahr insgesamt waren es dagegen 1288 gewesen. Jobcenter: Schulsozialarbeiter haben dabei mitgewirkt.
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) scheint nach starken Anlaufschwierigkeiten nun diejenigen Oberhausener Familien zu erreichen, für die es ins Leben gerufen wurde: Bis zum 31. Juli diesen Jahres wurden bereits 1385 Zahlungen auf Lernförderung veranlasst, im gesamten Jahr 2013 waren es dagegen nur 1288 gewesen.
„Es freut uns, dass diese Leistungen nun in diesem Maße in Anspruch genommen werden“, berichtet Annette Gleibs, Leiterin des hiesigen Jobcenters. „Nachdem der Start etwas holprig war, läuft es jetzt an.“ Sogar besser als geplant: Kurzfristig müssen weitere 276.000 Euro bereitgestellt werden, um die Auszahlung sicherzustellen.
Bundesprogramm läuft seit 2011
Das BuT ist ein Bundesprogramm, das 2011 ins Leben gerufen wurde. Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien, etwa Empfängern von Hartz IV oder Sozialhilfe, sollen so unterstützt werden. Die Lernförderung ist dabei ein Grundpfeiler des Programms – sie ermöglicht den Antragsberechtigten, Nachhilfeunterricht zu nehmen. „Der Bund übernimmt zu 100 Prozent die Kosten“, versichert Gleibs. Dass die Stadt Oberhausen kurzfristig eine sogenannte „überplanmäßige Aufwendung“ leisten muss, würde den kommunalen Haushalt nicht belasten. „Über den Umweg Wohngeld wird Oberhausen dieses Geld vom Bund erstattet“, erklärt die Jobcenter-Leiterin.
Kosten werden übernommen
Erstattet werden die tatsächlichen Kosten für die außerschulische Lernförderung. Je nach Qualifikation der Person, die Nachhilfe gibt, werden unterschiedliche Stundensätze bezahlt.
Ältere Schüler oder Studenten, die Nachhilfe erteilen, sind etwa mit 5 bis 15 Euro je Stunde veranschlagt, Lehrer mit 20 bis 30 Euro je Stunde.
Es können 35, 25 oder 15 Stunden je Fach und Schuljahr bewilligt werden, jedoch nicht mehr als 35 Stunden (bei Nachprüfungen 15 Stunden).
„Das gesamte Prozedere war zu Beginn sehr kompliziert. Die Antragsstellung hat viele Familien überfordert“, erklärt Gleibs den schleppenden Start. „Durch die Rückmeldungen der Schulen und Eltern, die wir ans Land und den Bund weitergegeben haben, wurde inzwischen jedoch einiges am Verfahren geändert.“ Bislang musste die Versetzung eines Kindes gefährdet sein. „Jetzt ist es aber auch möglich, Nachhilfe zu bekommen, um sich von einer Zwei auf eine Eins zu verbessern.“ Auch Schüler, die kurz vor ihrem Abschluss stehen, können Nachhilfe erhalten, „etwa wenn sie sich auf den Studienbeginn vorbereiten wollen“.
Beratung bei der Antragsstellung
Auch in den Jobcentern selbst sei es nun Standard, über die Möglichkeiten der Lernförderung aufzuklären. „Enorm wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Arbeit der Schulsozialarbeiter. Sie beraten die Kinder und Eltern und helfen bei der Antragsstellung.“
Guido Ernek, Leiter des Bereichs Familie, Bildung und Beratung der Oberhausener Caritas, kann diesen Punkt nur unterstreichen. „Die Schulsozialarbeiter leisten eine enorm wertvolle Arbeit.“ Dass der Bund in diesem Bereich Mittel gestrichen hat, sei grob fahrlässig, so Ernek. „Wir plädieren weiterhin dafür, an allen Schulen Sozialarbeiter einzusetzen. Zusammen mit den Mitteln zur Lernförderung kann Kindern und Jugendlichen wirklich geholfen werden.“