Oberhausen. . Die Grabsteine auf den städtischen Friedhöfen werden regelmäßig auf ihre Standfestigkeit hin getestet. Sie müssen einen gewissen Druck aushalten, um den Test zu bestehen.
Wie trinkt noch einmal James Bond seinen Martini? Gerührt und nicht geschüttelt oder umgekehrt? Egal, an dem Ort, um den es geht, wird sich kein Martini finden. Überhaupt ist hier Pietät angesagt. Flapsigkeit fehl am Platz. Und außerdem weiß Werner Nagel ganz genau, was hier - auf dem Westfriedhof - zu tun ist. „Es darf auf keinen Fall gerüttelt, es muss gedrückt werden.“ Per Druckprobe überprüfen Mitarbeiter der Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM) einmal pro Jahr die Standsicherheit eines jeden Grabsteines auf den städtischen Friedhöfen.
Missstand beseitigen
Das ist Pflicht. OGM-Sprecher Alexander Höfer informiert: „Um die Sicherheit der Friedhofsbesucher nicht zu gefährden, fordern auch die Haftpflichtversicherungsträger der Friedhofsgemeinden eine Überprüfung der Grabsteine.“ So soll vermieden werden, dass ein lockerer Stein plötzlich umkippt und einem OGM-Mitarbeiter auf den Fuß fällt. Auch Menschen, die die Gräber ihrer Angehörigen pflegen, will man schützen.
Das ist verständlich. Aber wären wir in Deutschland, wenn es nicht für die Überprüfung der Standfestigkeit von Grabsteinen gleich mehrere Regelwerke gebe? Werner Nagel, Leiter des Friedhofswesens bei der OGM, listet sie auf. Das erste hat der Bundesinnungsverband der Steinmetze erstellt. Dann existiert eine über 60 Seiten starke Broschüre, die sich „Technische Anleitung Grabmal“ nennt und von der Akademie für Naturstein stammt. Was Sie darin nachlesen können? Etwa das: „Durch lineare Interpolation berechnet: erf. BF = 39,05 cm < vorh. BF = 40 cm“, das heißt, „die Fundamentbreite ist zulässig“. Aha.
Jährliche Druckprobe ist vorgeschrieben
Bloß gut, dass die OGM-Mitarbeiter die Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft nutzen, die es auch noch gibt. Die schreibt die jährliche Druckprobe vor. Nagel demonstriert wie sie geht. Er stellt sich vor einem Stein auf. Legt beide Hände auf dessen Oberkante und drückt. Rund 30 Kilogramm muss der Stein aushalten. Beim Prüfdruck allerdings kommt nun die „Richtlinie zur Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen“ des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetzhandwerks zum Zuge.
„Kleinere Grabsteine müssen entsprechend der geringeren Gefährdung einem kleineren Druck standhalten als größere“, erklärt Höfer. Ist ein Stein locker - ob groß oder klein - meldet die OGM den Mangel dem Friedhofsamt. Das wiederum fordert die Pächter der Grabfläche auf, den Missstand zu beseitigen.
Ach ja, warum Rütteln verboten ist. „Es muss auf jeden Fall vermieden werden, weil sich dadurch die Verbindung zwischen Grabmal und Sockel bzw. Fundament lösen und der Grabstein umstürzen könnte“, verdeutlicht Nagel.