Oberhausen. . Gerade nach kalten Wintern lockern sich Grabsteine, mancher fällt um. Das kann zu Unfällen mit schweren Verletzungen führen. Werner Nagel ist für die kommunalen Friedhöfe in Oberhausen zuständig und weiß, wie sich solche Unfälle vermeiden lassen.
Grabsteine, die locker sind und umfallen, können schwere Verletzungen hervorrufen. Werner Nagel von der Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM) ist für die kommunalen Friedhöfe zuständig und weiß, wie Unfälle mit losen Grabsteinen vermieden werden können.
Jährlich geprüft
Einmal im Jahr werden sämtliche Grabsteine auf den fünf Friedhöfen der Stadt durch die OGM überprüft. Dabei werde jedoch nicht etwa an Grabsteinen gerüttelt. „Wir üben einen stetigen Druck aus, dem der Stein Stand halten muss“, erklärt Nagel. 30 Kilo muss ein Stein aushalten, so die Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau Berufsgenossenschaft.
Gerade nach einem kalten Winter seien Grabsteine gefährdet, sich zu lockern, weiß Nagel: „Wasser dringt in die Erde ein und gefriert zwischen dem Mörtel des Fundaments und dem Grabstein. Es kommt zu sogenannten Frostsprengungen.“ Steine auf Oberhausener Friedhöfen sind verdübelt. „Selbst wenn sie sich gelockert haben, werden sie durch diese Eisenstangen stabilisiert“, so Nagel.
Bis zu 1000 Euro Bußgeld
Trotz Dübel besteht natürlich immer noch das Risiko, durch umfallende Grabsteine verletzt zu werden. „Besonders beliebt ist das Anlehnen an den Grabstein bei der Grabpflege“, weiß Nagel. Wenn der Grabstein dann nicht fest sei, könne es zu bösen Verletzungen wie Quetschungen kommen. „Stellen wir bei unseren Kontrollen fest, dass sich ein Grabstein gelockert hat, machen wir eine Meldung ans Friedhofsamt. Die Angehörigen werden dann angeschrieben, den Schaden zeitnah zu beheben“, sagt Nagel. Außerdem werde der Grabstein mit einem gelben Aufkleber verstehen, der darauf hinweist, dass der Grabstein lose ist und befestigt werden soll.
Vier bis sechs Wochen haben die Angehörigen Zeit, den Schaden zu beheben. Im Extremfall legt die OGM den Grabstein auf das Grab oder entfernt ihn ganz von der Grabstelle und lagert ihn ein. „Grundsätzlich sieht die Friedhofssatzung Bußgelder von 5 bis 500 Euro bei Fahrlässigkeit und 5 bis 1000 Euro bei Vorsatz vor“, so Martin Berger, Sprecher der Stadt. Ein Bußgeld wurde jedoch noch nie verhängt.