Oberhausen. Düsseldorf prüft, ob die Gemeinschafts-Müllverbrennungsanlage Niederrhein (GMVA) zu hohe Kosten kalkuliert hat. Ist dies der Fall, sollen laut Ratsvorlage alle Bürger, die zu viel zahlten, Erstattungen bekommen. Am 17. Dezember wird der Rat der Stadt endgültig über den Beschlussvorschlag entscheiden.
Gute Nachrichten für alle Oberhausener Privathaushalte: Sollte die Gemeinschafts-Müllverbrennungsanlage Niederrhein (GMVA) den Gemeinden einen zu hohen Preis für die Abfallverwertung in Rechnung gestellt haben, erhalten die Bürger zu viel gezahlte Beiträge für 2013 zurück. So sieht es ein Beschlussvorschlag vor, über den am 17. Dezember im Rat der Stadt entschieden werden soll.
Gleiches Recht für alle
In dem Papier heißt es ausdrücklich, dass „eine Klage der Bürger gegen die mit dem Jahresbescheid 2013 festgesetzten Abfallgebühren oder entsprechender Änderungen“ damit nicht erforderlich sei. Heißt im Klartext: Auch wer nicht klagt, bekommt Geld zurück, falls die GMVA ihre Kosten zu hoch angesetzt hat.
Hintergrund dieser Vorgehensweise ist, dass die Preisprüfstelle der Bezirksregierung Düsseldorf seit Anfang des Jahres den von der GMVA beanspruchten Preis für die Verbrennung prüft. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Mitte November Abfallgebührenbescheide, gegen die Bürger in der Nachbarstadt Duisburg geklagt hatten, wegen Verstoßes gegen das Kostenüberschreitungsverbot bereits aufgehoben. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das von der GMVA Oberhausen erhobene Entgelt nicht korrekt ermittelt worden sei. Gegen dieses Urteil beabsichtigt die Stadt Duisburg Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einzulegen. Verfahren Oberhausener Bürger beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ruhen derzeit.
Nicht zum ersten Mal zu hohe Kosten kalkuliert
Die Oberhausener sind gebrannte Kinder: Gerichtsurteile im Juni 2011 zwangen die Stadt Oberhausen, die Müllgebühren von 2006 rückwirkend an neu zu berechnen – und siehe da: Sie lagen um bis zu fünf Prozent zu hoch. Unter heftiger Kritik zahlte die Stadt aber nur den Klägern die zu viel berechneten Beträge zurück.
Das ist diesmal anders. Der Beschlussvorschlag greift eine Forderung des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Oberhausen auf: Dessen Vorsitzender Werner Völker hat verlangt, beim nächsten Bescheid über Grundbesitzabgaben die Abfallbeseitigungsgebühren als rechtlich „vorläufig“ zu stellen, damit alle in den Genuss niedriger Abfallgebühren kämen und nicht nur die, die gegen den neuen Bescheid über Grundbesitzabgaben klagen.