Duisburg. Die Müllabfuhr in Duisburg ist falsch kalkuliert und somit viel zu teuer. Das hat der Verein „Haus und Grund“ errechnet und verweist auf ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf. Das Gericht habe aber jetzt den Entsorgungsgesellschaften vier Rechtsverstöße nachgewiesen.

Die Müllabfuhrgebühren für die Bürger dieser Stadt müssten nach Auffassung des „Vereines der Haus- und Grundeigentümer“ schon seit mehreren Jahren um gut ein Viertel (25%) unter dem Geldbetrag liegen, den die Wirtschaftsbetriebe Duisburg auch heute noch von ihren Kunden verlangen. Allein im aktuellen Jahr 2012 würden dem Duisburger Abfallgebührenzahler stattliche 15 Millionen Euro zu viel an Gebühren abgeknöpft.

Dies sagt Georg Jachmich, Geschäftsführer von „Haus und Grund“; er stützt sich dabei auf das aktuelle Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes vom vergangenen Mittwoch, das der Klage von sieben Hausbesitzern in Duisburg stattgegeben hat, indem es einen Abfallgebührenbescheid der WBD vom 4. Januar 2012 für rechtswidrig erklärte.

Die Gebühr darf höchstens um 3% nach oben abweichen

Michael Buser, der mit der Sache betraute Rechtsanwalt des Vereines der Haus- und Grundeigentümer legte gestern Zahlen und Fakten vor: In dem seit Monaten ausgetragenen Konflikt geht es um die Höhe der Kosten („Fremdentgelte“), die die Gemeinschafts-Müllverbrennungsanlage Oberhausen (GMVA) über die Wirtschaftsbetriebe Duisburg dem Duisburger Haushalten in Rechnung stellen darf. Eine Verordnung schreibt vor, dass ein Müllentsorger wie die GMVA nicht mehr Gebühren vom Bürger verlangen darf, als er zum Betrieb seiner Anlagen tatsächlich benötigt. Höchstens um 3% dürfe diese Gebühr nach oben abweichen.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht, so Haus-und-Grund-Anwalt Buser, habe aber jetzt den WBD und der GMVA vier Rechtsverstöße gegen dieses so genannte „Kostenüberschreitungsverbotes“ nachgewiesen.

Die erwarteten Müllmengen würden zu hoch angesetzt

Die erwarteten Müllmengen würden zu Ungunsten der Gebührenzahler viel zu hoch angesetzt. Die Verbrennungskapazität der Anlage aber wurde wieder zu Ungunsten der Gebührenzahler viel zu klein angesetzt. Der kalkulierte Gewinn der GMVA sei auch zu Ungunsten der Verbraucher zu hoch angesetzt.

Die Einnahmen der GMVA aus Strom- und Fernwärme, die durch die Müllverbrennung ja entstehen, seien in der Kosten-Kalkulation wiederum zu Ungunsten der Verbraucher überhaupt nicht aufgeführt. Fazit: Durch diese vier Rechtsbrüche werden nach Rechnung von „Haus und Grund“ vom Duisburger Abfallgebührenzahler 15 Millionen Euro pro Jahr zu viel kassiert. Und dies seit zehn Jahren.

Das Geld kann rückwirkend nicht mehr eingefordert werden

Geld, das für die Gebührenzähler aber verloren ist – es kann rückwirkend nicht mehr eingefordert werden. Allein die sieben Kläger und 300 Mitstreiter können aktuell auf Rückzahlungen hoffen. Doch zunächst muss das aktuelle Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes rechtskräftig werden.

HuG-Geschäftsführer Jachmich, der von „schlechten Erfahrungen“ spricht, die sein Haus aktuell im Umgang mit den WBD gemacht hätte, rät deshalb allen Hausbesitzern, die bald einen „Abfallgebührenbescheid 2013“ in den Händen halten werden, sicherheitshalber dagegen eine Klage einzulegen und nicht einer von den Wirtschaftsbetrieben angekündigten „Vorbehaltserklärung“ zu vertrauen.

Politik ist völlig passiv

Scharfe Kritik übte Jachmich an der völlig passiven Haltung von verantwortlichen Lokalpolitikern in den entsprechenden Aufsichtsgremien. Er könne nicht verstehen, dass sich Ratsleute in den Ausichtsräten bzw. Verwaltungsräten der GMVA und der WBD einfach Gutachten mit falschen Grundvoraussetzungen vorhalten ließen und diese dann blauäugig durchwinken würden. Ein Blick in die Nachbarstadt Oberhausen, wo eine ähnliche Auseinandersetzung zwischen GMVA und den Gebührenzahlern mittlerweile abgeschlossen sei, hätte die Duisburger Politiker bestimmt weiter gebracht.

Die Passivität der Politik habe, so Jachmich, der Stadt einen erheblichen Schaden zugefügt: Die Gewinne der GMVA, erzielt aus zu hoch angesetzten Fremdentgelten, seien an die Anteilseigner verteilt worden. Eigner ist – neben den Städten Duisburg und Oberhausen – auch der private Entsorger Remondis.