Oberhausen.

Der Bund der Steuerzahler NRW, sonst harter Verfechter eiserner Einsparungen, empfiehlt dem Rat der Stadt Oberhausen, die seit 2006 auf rechtswidriger Grundlage erstellten Müllgebührenbescheide für alle Oberhausener neu zu berechnen und ihnen zu viel eingehaltene Müllgebühren zurückzuerstatten - und nicht nur den rund 30 Klägern.

Die Stadt Oberhausen soll den Oberhausenern Müllgebühren zurückerstatten. Allen Oberhausenern - nicht nur den den etwa 30 Klägern. Diese Empfehlung hat der Bund der Steuerzahler NRW dem Stadtrat gegeben.

„Rechtlich ist die Stadt tatsächlich nur gezwungen, den wenigen Klägern Geld zurückzuzahlen“, sagt der Gebührenexperte des Steuerzahlerbundes, Harald Schledorn. „Doch aus moralischen Gründen halten wir es für geboten, dass der Rat das zugunsten aller Bürger entscheidet. Andere Kommunen haben das früher so gemacht, etwa in den 90er Jahren in Essen. Das ist ja auch nur fair.“

Verwaltungsgericht hat rechtskräftig entschieden

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte rechtskräftig entschieden (Az: 17 K 1141/09), dass die Kosten der Müllbeseitigung für die Stadt Oberhausen in der Müllverbrennungsanlage (GMVA) Niederrhein nicht rechtssicher nach objektiven Kriterien ermittelt worden sind. Dadurch sind den Oberhausenern offensichtlich zu hohe Müllgebühren berechnet worden, da die Vorratshaltungskosten der Anlage für zu große Müllmengen kalkuliert worden sind.

Die Stadt will nun nur den Klägern gegen die Müllbescheide das zu viel berechnete Geld zurückzahlen, alle anderen Bürger würden leer ausgehen. Dies liege auch daran, so argumentiert die Stadtspitze, dass die Kommunalaufsicht in Düsseldorf der notleidenden Stadt Oberhausen nicht erlauben würde, Geld auf freiwilliger Basis zurückzuerstatten.

Schledorn glaubt dagegen nicht, dass die Kommunalaufsicht eine Rückzahlung am Ende verhindern würde. „Das Argument ist vorgeschoben. Aber natürlich muss die Stadt für die Rückzahlungen woanders in ihrem Etat sparen.“