Oberhausen. Auf 20 bis 30 Prozent beziffert E-Zigaretten-Verkäufer Michael Künzel seine Einbußen durch das nun gerichtlich aufgehobene Verkaufsverbot. Oberhausens Gesundheitsdezernent Apostolos Tsalastras fürchtet Schadensersatzforderungen dennoch nicht. Er verteidigt das Verkaufsverbot: „Wir mussten reagieren.“
Die lange Unsicherheit hat ein Ende. Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster jetzt entschied, unterliegen E-Zigaretten und die sogenannten „Liquids“ weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz. Damit widersprach das Gericht einem Erlass des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums, das vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt hatte und den Handel gar als strafbar ansah. Das Verkaufsverbot, das die Städte Mülheim, Essen und Oberhausen Ende Januar ausgesprochen haben, ist somit auch nichtig.
Keine rechtlichen Schrittegegen Händler eingeleitet
Oberhausens Gesundheitsdezernent Apostolos Tsalastras verteidigt das damalige Verkaufsverbot, trotz der jetzt gefallenen Entscheidung in Münster. Zum damaligen Zeitpunkt sei es das absolut Richtige gewesen, so Tsalastras. „Als untere Gesundheitsbehörde waren wir dazu verpflichtet. Man konnte nicht einfach nichts tun, als wäre nichts passiert.“ Seiner Ansicht nach musste die Stadt Oberhausen also im Januar auf den Erlass aus Düsseldorf reagieren.
In der Anwendung des Verbots habe man sich aber zurückgehalten. „Wir haben nichts unternommen. Es wurden keinerlei rechtliche Schritte gegen Händler eingeleitet, die dagegen verstoßen haben.“ Das sei zum einen dem mangelnden Personal geschuldet gewesen, zum anderen wollte man eben diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes abwarten. Wie es jetzt in der Causa E-Zigaretten weitergeht, ist noch nicht ganz klar. „Wir warten auf einen neuen Erlass.“
Mögliche Schadensersatzforderungen von Händlern fürchtet Tsalastras nicht. „Das muss zwischen dem Gesundheitsministerium und den Händlern geregelt werden.“
Verbot stand auf wackligen Füßen
Michael Künzel, einer der beiden Geschäftsführer der „Dampf-Lounge“, einem Geschäft für elektrische Zigaretten und deren Zubehör, hat die Entscheidung aus Münster mit Erleichterung zur Kenntnis genommen. „Jetzt ist man natürlich deutlich entspannter. Uns war aber von vorneherein klar, dass dieses Verbot auf rechtlich wackligen Füßen steht“, sagt Künzel. Dabei will er den Schwarzen Peter aber gar nicht der Stadt Oberhausen zuschieben. „Ich denke nicht, dass sich die Stadt wohlgefühlt hat bei der ganzen Sache.“
Der Umsatz habe, so Künzel, deutlich gelitten. „Immer wieder kamen die Leute zu uns ins Geschäft und fragten, wie lange es überhaupt noch die Liquids gibt. Von den Starterkits, die für Einsteiger vorgesehen sind, haben wir kaum noch welche verkauft.“ Die Einbußen taxiert Michael Künzel auf 20 bis 30 Prozent. Ob man nun auf Schadensersatz klagt, sei noch nicht sicher. „Wir beraten uns noch mit einem Anwalt.“
Last vom Rücken gefallen
In der „Dampf Zentrale Oberhausen“ ist Geschäftsführerin Jennifer Marx ebenfalls sehr erleichtert über die aktuelle Entwicklung. „Da ist jetzt schon eine Last vom Rücken gefallen.“ Marx hatte ihren Laden im Januar eröffnet, kurz danach kam das Verbot. „Damals lief das Geschäft noch. Februar, März und der April waren schon hart“, erzählt sie. „Zumal es immer wieder Gerüchte gab, bald würde man mir den Laden zumachen.“ Jetzt hofft Jennifer Marx aber auf ein Ende dieser Unsicherheiten und steigende Umsätze. „Heute waren schon viele Leute da, die sich informieren wollten.“