Oberhausen.

Das Gesundheitsamt der Stadt fordert Händler auf, den Verkauf nikotinhaltiger Liquids (E-Zigaretten) einzustellen. „Im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes werden die Mitarbeiter jeden gemeldeten Verstoß ab sofort überprüfen und gegebenenfalls auch ordnungsrechtliche Maßnahmen einleiten“, so Amtsarzt Dr. Hans-Henning Karbach. Einfuhr, Verkauf und Angebot der nikotinhaltigen Liquids sind gesetzlich verboten und auch strafrechtlich relevant. Betroffene Händler, auch Apotheken, sind aufgefordert, den Verkauf einzustellen, um Sicherstellungen und Untersagungsverfügungen zu vermeiden.

Nach dem Erlass des Gesundheitsministeriums vom 16. Dezember 2011 sind nikotinhaltige Liquids Funktionsarzneimittel, die nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie durch die zuständige Bundesoberbehörde zugelassen sind. Eine Zulassung liegt nicht vor. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 16. Januar 2012 (Az.: 16 L 2043) die Produktwarnung der Gesundheitsministerin von NRW, Barbara Steffens, für nikotinhaltige E-Zigaretten bestätigt.