Oberhausen. Als „Hetzkampagne“ empfinden E-Zigaretten-Fans den Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums, der die Kommunen anweist, dem Verkauf der mit Nikotin angereicherten Liquids einen Riegel vorzuschieben. In Oberhausen betont der zuständige Dezernent: “Wir müssen Hinweisen nachgehen.“ Die liegen bisher aber noch nicht vor.
Dass sie gesund ist, behaupten wir ja nicht, aber im Schadstoffvergleich kommt die E-Zigarette besser weg als die Tabakversion, sind alle überzeugt, die vom Rauchen aufs Dampfen umgestiegen sind.
Als „Hetzkampagne“ empfinden sie den Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums, der die Kommunen anweist, dem Verkauf der mit Nikotin angereicherten Liquids einen Riegel vorzuschieben. Oberhausen, Essen und Mülheim reagierten prompt: In einer Pressemitteilung forderten sie die Händler auf, Einfuhr und Verkauf nikotinhaltiger Liquids einzustellen.
Stadt Oberhausen muss Verbot durchzusetzen
Dazu sagt der für Gesundheit zuständige Dezernent Apostolos Tsalastras: „Der Erlass verpflichtet uns, das Verbot durchzusetzen. Wir müssen Hinweisen nachgehen, so wie wir es in anderen Fällen auch tun.“ Solche „anderen Fälle“ könnten zum Beispiel Meldungen von Bürgern sein, die auf mögliche Verstöße gegen Hygienevorschriften in Gaststätten hinweisen.
Klingt das in Anbetracht der Tatsache, dass sich alle E-Zigaretten-Fachgeschäfte mit einem Klick im Netz aufrufen lassen, nicht nach einem Aufruf zum Denunzieren? Tsalastras: „Das kann ich nachvollziehen und wir laufen auch nicht durch die Läden. Ich kann nicht alle Händler anschreiben. Wir sind unserer Informationspflicht nachgekommen.“ Im Gegensatz zu Essen liegen der Stadt Oberhausen auch noch keine Hinweise vor.
"Dem Verbot fehlt die Rechtsgrundlage"
Michael Künzel, der vor 14 Tagen die Dampf-Lounge in Sterkrade eröffnete, bleibt trotz des Erlasses gelassen. E-Rauchersets und nikotinfreie Liquids stünden nicht zur Debatte und es sei auch nicht schwer, den Nikotin-Liquid-Bedarf per Internet-Bestellung zu decken. Was die Zukunft angeht, setzt er auf Rechtsauslegungen wie die des FDP-Landtagsabgeordneten Ralf Witzel, der die Kommunen vor „gravierenden Schadensersatzklagen der geschädigten Händler“ warnte. Den Verbotsverfügungen fehle eine Rechtsgrundlage. Es sei eine „bemerkenswerte Rechtsauffassung“, eine E-Zigarette – anders als andere Tabakwaren – als Arzneimittel einzustufen.
Bemerkenswert ist auch: Seit 2005 ist die E-Zigarette auf dem Markt. Erst als die Schar ihrer Fans wuchs (1,2 Millionen, die meisten ehemalige Tabakraucher), weckte sie politisches Interesse. Ein Schuft, wer da Angst vor Steuerausfällen vermutete.