Oberhausen. Die Stadt Oberhausen hat den Verkauf von Inhalationsstoffen für „E-Zigaretten“ untersagt - doch viele Händler in Oberhausen ignorieren das Verbot. Die Anordnung ist juristisch umstritten.
Die E-Zigarette, eine Alternative zum klassischen Glimmstängel oder doch eher eine Gesundheitsgefahr? An dieser Frage scheiden sich momentan viele Geister. Während sich die elektronische Zigarette eines immer größeren Kundenkreises erfreut, hat die Stadt Oberhausen, zusammen mit den Nachbarn in Essen und Mülheim, am vergangenen Freitag den Verkauf der Inhalationsstoffe, der so genannten „Liquids“, untersagt. Händler, aber auch Vertreter der Justiz bezweifeln die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens.
So meldet Marco Wolf, einer der beiden Geschäftsführer der „Dampf-Lounge“, dem ersten Oberhausener Fachgeschäft für die E-Zigarette, doch deutliche Zweifel an. „Unserer Ansicht nach fehlt da die rechtliche Grundlage hinter dem Verbot.“ Begeistert ist man deshalb von der derzeitigen Situation nicht.
„Man bekommt ja auch sehr unterschiedliche Signale aus der Politik“, so Wolf. Bisher habe es im Geschäft keine Kontrollen gegeben, auch ein Anschreiben seitens der Stadt lag zunächst nicht vor. „Natürlich ist eine gewisse Unsicherheit vorhanden, bisher läuft das Geschäft aber normal weiter.“
Vorerst rechnet man in der „Dampf-Lounge“ nicht mit einem härteren Vorgehen der Stadt. „Nachdem die Rechtslage so unsicher ist, könnten am Ende ja auch Schadensersatzklagen auf die Stadt zukommen“, so Wolf weiter.
Stadt kontrolliert nur nach Hinweisen
Aktive Kontrollen über die Einhaltung des Verbots wird es in unserer Stadt auch nicht geben, informiert der Oberhausener Amtsarzt Dr. Hans-Henning Karbach. „Wir werden nur auf Hinweise hin aktiv.“ Karbach verteidigt das Vorgehen der Stadt. „Wir halten uns an den Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums vom 16. Dezember 2011, wonach diese Liquids als Funktionsarzneimittel zu bewerten sind. Da die Liquids aber keine Zulassung besitzen, ist der Verkauf untersagt.“ Außerdem verlasse man sich auf das Urteil der Amtsapothekerin der Städte Mülheim, Essen und Oberhausen, Silke Hugo-Hanke.
Dennoch scheint es auch bei der Stadt weiter Unklarheiten bei diesem Thema zu geben. So wartet man derzeit noch auf die Antwort einer Anfrage, die vom Essener Amtsarzt bei der Bezirksregierung in Düsseldorf gestellt wurde.
Auch von Seiten der Justiz gibt es Bedenken. So sieht etwa die Staatsanwaltschaft Essen das Verbot kritisch. „Ich weiß noch nicht, wie ich mit einer Anzeige umgehen würde“, äußerte sich Oberstaatsanwalt Willi Kassenböhmer gegenüber der NRZ. Er begründet seine Skepsis damit, dass man allein aus dem Vorstoß des NRW-Gesundheitsministeriums keine strafrechtlichen Konsequenzen ableiten könne.