Mülheim. . Die Städte Mülheim, Essen und Oberhausen wollen gegen Händler von E-Zigaretten und nikotinhaltigen Liquids vorgehen, auf Basis der Empfehlung von Gesundheitsministerin Steffens. Beim Verband des E-Zigarettenhandels regt sich erheblicher Widerstand - man droht mit Schadenersatzforderungen.

Nun doch: Die Stadt kündigt Händlern von elektronischen Zigaretten Gegenwind an. Gemeldete Verstöße gegen ein vermeintliches Verkaufsverbot für nikotinhaltige Liquids, mit denen die E-Zigaretten befüllt werden können, sollen geahndet werden. Das Handeln mit Liquids erachtet die Stadt als „strafrechtlich relevant“.

Die drei Städte Mülheim, Essen und Oberhausen teilten gestern mit, die Rechtsauffassung von Ministerin Steffens zu teilen. Steffens sieht in den nikotinhaltigen Liquids Funktionsarzneimittel, die gemäß Arzneimittelgesetz einer Zulassung bedürfen. Diese gebe es nicht. Deshalb sei der Verkauf illegal und strafrechtlich zu ahnden. Bei Verstoß drohe eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Mülheims Gesundheitsamt will „gemeldete Verstöße ab sofort überprüfen“, die Amtsapothekerin werde bei Bedarf „ordnungsrechtliche Maßnahmen einleiten“ und die Staatsanwaltschaftschaft einschalten. Betroffene Händler, auch Apotheken, seinen aufgefordert, den Verkauf der Liquids einzustellen.

So funktioniert die E-Zigarette

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    Nicht nur im Verband des E-Zigarettenhandels regt sich erheblicher Widerstand gegen den NRW-Alleingang. Bei Bedarf „alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“ will auch Rainer Schmitz, Geschäftsführer von Elerette.de, der erst kurz vor dem Jahreswechsel an der Schloßstraße seinen dritten auf den Handel von E-Zigaretten und Liquids spezialisierten Laden eröffnet hat. „Es ist völlig unklar“, sagt Schmitz, „auf welcher rechtlichen Basis das Verkaufsverbot erteilt werden soll.“

    Verband droht mit Schadenersatzforderungen

    Steffens Kampfansage gegen die E-Zigarette sei fadenscheinig. Elerette verkaufe die E-Zigarette nicht als Arzneimittel. Auch das Dampfen mit nikotinhaltigen Liquids sei schließlich gesundheitsschädlich. „Aber weniger gesundheitsschädlich wie wie Tabak, weil keine Verbrennungsrückstände wie Teer dabei sind.“ Da sei die Frage zu stellen, warum E-Zigaretten verboten sein sollen, mit Steuern belegte Zigaretten aber nicht.

    Der Verband des E-Zigarettenhandels droht schon mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe. Auch Schmitz droht mit rechtlichen Schritten, sollte die Stadt seine Existenz angreifen. Schmitz beschäftigt nach eigenen Angaben mehr als 30 Mitarbeiter in drei Läden in Krefeld, Duisburg und Mülheim. Er sitzt auf Mietverträgen mit einer Dauer von bis zu drei Jahren. Da der Handel mit nikotinhaltigen Liquids 95 % des Geschäfts ausmache, sei ein Verbot existenzbedrohend. Weiterbringen werde es Ministerin Steffens auch keinesfalls: „Wer die Liquids nicht mehr bei uns bekommt, bestellt sie sich im Internet.“