Oberhausen. Überflüssig oder hilfreich? Der Warnschussarrest stößt auf geteiltes Echo. Während Kritiker auf Forschungsergebnisse verweisen, hoffen die Befürworter auf ein Aha-Erlebnis bei den Jugendlichen.

Armin Nixdorf ist ein Freund klarer Worte: Der „Warnschussarrest“ sei „ein Schlag ins Gesicht der letzten 20 Jahre Forschung“, wettert der Leiter der Jugendgerichtshilfe des Oberhausener Jugendamtes gegen den aktuellen Beschluss der Bundesregierung. Aus rein populistischen Gründen werde ein überflüssiges Instrument bereitgestellt, von dem keinerlei Wirkung zu erwarten sei, so Nixdorf. „Damit richtet die Politik einen Flurschaden im Jugendstrafrecht an.“

Die Idee ist nicht neu

Mit dem Warnschussarrest will die Bundesregierung die Sanktionsmöglichkeiten der Jugendgerichte erweitern. Künftig können diese jugendliche Straftäter zu einer Bewährungsstrafe verurteilen und zusätzlich vorübergehend in den Arrest schicken. Damit soll den Heranwachsenden schonungslos vor Augen geführt werden, was das Leben in Haft bedeutet. „Diese Idee gab’s schon vor zehn Jahren“, moniert Nixdorf. „Und bereits damals ist sie von der Fachwelt einhellig abgelehnt worden.“

Der Grund laut Nixdorf: Beim Jugendarrest gibt es eine Rückfallquote von über 70 Prozent. Diese Sanktionsmaßnahme stehe damit schlechter da als die reine Bewährungsstrafe ohne zusätzliche Auflagen (rund 60 Prozent).

Abschreckende Wirkung

Für Petra Teschner, Jugendrichterin am Oberhausener Amtsgericht, ist der Warnschussarrest zwar auch nicht das „Ei des Kolumbus“, dennoch aber ein Element, was sie und viele andere Kollegen sich zusätzlich gewünscht hätten. „Wenn jemand aus seiner Schulverweigerung oder seinem Drogenkonsum nicht herauskommt, kann es ein Mittel sein, um ihn aufzurütteln und aus seinem Umfeld zu holen“, so Teschner. „Es kann wirkungsvoller sein als Sozialstunden, die als Auflage zur Bewährungsstrafe verhängt werden.“

Gleichzeitig betont Teschner, dass der Warnschussarrest seine abschreckende Wirkung jedoch nur auf eine kleine Gruppe Jugendlicher entfalten könne. Denn wer vor einer Jugendstrafe auf Bewährung stehe, habe oft schon andere Vergehen begangen, für die er mit Arrest bestraft worden sei. „In der ein oder anderen Situation hätte ich mir aber schon einmal gewünscht, einen Warnschussarrest verhängen zu können“, sagt Teschner mit Rückblick auf ihre fünfjährige Tätigkeit am Amtsgericht.

Viele verschiedene Sanktionsmöglichkeiten

Das Argument, dass Jugendliche im Arrest erst recht in schlechte Gesellschaft geraten, will sie jedenfalls nicht gelten lassen. „Man kann die Jugendlichen nicht vollends isolieren. Das gleiche kann auch bei Sozialstunden passieren.“

Nur in einem Punkt ist die Richterin der gleichen Meinung wie Gerichtshelfer Nixdorf: „Wir haben schon jetzt ein Jugendstrafrecht mit vielen verschiedenen Sanktionsmöglichkeiten. Das weiß der Laie oft gar nicht.“