Oberhausen.

So schleppend die Nachfrage nach staatlicher Unterstützung von Kindern und Jugendlichen etwa für den Turnverein, Schulausflüge oder Lernförderung Anfang des Jahres noch ausfiel, so sehr sehen sich die Behörden nun unter Druck den nunmehr zahlreichen Anträgen nachzukommen. Es fehlt an Personal.

12 500 Kinder und Jugendliche in Oberhausen haben einen Anspruch auf das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket. Bei jenen, die einen Anspruch nach SGBII haben – das ist mit 7509 die überwiegende Zahl – muss das zuständige Jobcenter bereits Wartezeiten einräumen. Für 5470 Kinder, also 75 Prozent, wurden Anträge gestellt, 3236 haben einen positiven Beschluss erhalten, 880 sind in Bearbeitung. Die Anträge von 150 Kindern sind jedoch noch offen – „meist solche, bei denen mehrere Leistungen zu bewilligen sind“, erläutert Josef Vogt, Pressesprecher des Jobcenters in Oberhausen. Wie lange die Kinder warten müssen, kann Vogt nicht sagen. 1354 Anträge wurden hingegen abgelehnt.

Zu wenig Stellen werden bewilligt

Ein „überaus hoher Verwaltungsaufwand“ in der Kommune sei nötig, um das Bildungs- und Teilhabepaket umzusetzen, heißt es in einem Sachstandsbericht, der gestern im Sozialausschuss diskutiert wurde. Zwölf neue Stellen seien notwendig, argumentiert die Stadt, um die Aufgaben erledigen zu können. Sechs wurden für den Bereich SGBII und vier für die Bereiche SGB XII, Asyl, Wohngeld und Kinderzuschlag von der Bezirksregierung genehmigt.

Der Bund bezuschusst allein die für das Bildungspaket notwendige Verwaltung in Oberhausen mit über 700 000 Euro. Für Sprecher Josef Vogt ist dies aber keine Überraschung: „Wir haben von Anfang an gesagt, dass das Paket nicht mit der vorhandenen Struktur zu leisten ist.“ Denn mit dem Gesetz würden neue Leistungen wie Mittagsverpflegung und Lernförderung mit neuen Trägern, etwa Schulen und Vereinen geschaffen. Zudem gäbe es neue Anspruchsberechtigte.

„Es hätte schlimmer ausfallen können“

Je nach Bereich seien manche Bewilligungen weniger aufwändig: Bezieher von ALG II müssen alle sechs Monate einen Folgeantrag stellen. Andere, die zum Beispiel über ein schwankendes Einkommen verfügten wie die so genannten Aufstocker, müssen häufiger geprüft werden.

„Wir haben versucht“, sagt Vogt, „den Aufwand für die Träger und Antragsteller so bürgerfreundlich wie möglich zu machen.“ Über Schullisten könne man etwa Ansprüche auf Mittagsverpflegung bündeln und damit beschleunigen. Die Zuschüsse für den Sportverein müssen hingegen einzeln gestellt werden. Vogt ist dennoch überzeugt: „Es hätte schlimmer ausfallen können.“