Oberhausen. .
Nach zögerlichem Beginn nimmt die Förderung armer Familien mit Hilfe des Bildungs- und Teilhabegesetzes nun doch noch an Fahrt auf: Allein im Jobcenter sind in den Hartz-IV-Familien 7500 Kinder antragsberechtigt. Für gut 5200 Kinder wurden bereits Förderanträge gestellt - meist für die Bezahlung der Mittagessen an Schulen.
„So langsam spricht sich die Förderung unter den Betroffenen herum. Zwei Drittel der Berechtigten haben bisher einen Antrag gestellt - das ist eine gute Quote“, findet Josef Vogt, Sprecher des Jobcenters Oberhausen.
Vor allem bei der Mittagessen-Förderung und der Bezahlung von Schulausflügen hätten sich die Verfahren des seit 1. Januar 2011 existierenden Bildungspakets eingespielt. Hier werden Anträge oft zentral von den Schulen und Organisatoren angestoßen.
Deutlich verhaltener nehmen bedürftige Familien die bereitstehenden Gelder für notwendige Nachhilfe sowie für den Besuch von Klavierunterricht oder Sportvereinen war. Hier liegen dem Jobcenter erst 1440 Anträge vor. „Für uns ist das beachtlich, weil hier die Eltern selbst initiativ werden müssen“, meint Vogt.
Geld kann auch gespart werden
Der Zuschuss für Musikkurse oder die Teilnahme an Sportvereinen beträgt allerdings nur zehn Euro pro Monat. Was viele nicht wissen: Das Geld kann auch aufgespart werden, um dieses dann einmal im Jahr komplett einzusetzen - also 120 Euro etwa für eine Ferienfreizeit.
Im Frühjahr war den Hartz-IV-Eltern von Politikern angesichts der zögerlichen Antragstellung unterstellt worden, sie hätten kein Interesse, ihre Kinder zu fördern.
Der bürokratische Aufwand bei der Beantragung der Leistung ist aber immer noch enorm, weil jeder Einzelfall im Jobcenter durchgeprüft werden muss. Zudem werden die Leistungen nur befristet gewährt - und danach ist ein neuer Antrag fällig. Künftig solle aber der Hartz-IV-Antrag mit der Teilhabe-Hilfe gekoppelt werden, gibt Vogt an.