Oberhausen. . Es soll das Lernen und den Alltag der Schüler leichter machen. Das Bildungspaket der Bundesregierung ist umstritten. Vielen ist unklar, wie es richtig genutzt werden soll.
Das Bildungspaket der Bundesregierung wird heiß diskutiert. Auf der einen Seite steht unter anderem Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen, die das Programm anpreist und beklagt, dass kaum Bürger die Angebote annehmen. Auf der anderen Seite steht zum Beispiel Hildegard Kirsten.
Die Oberhausenerin ist Hartz IV-Empfängerin und Mutter einer 17-jährigen Tochter. Sie möchte das Paket gerne nutzen. Nach dem Wechsel auf ein Duisburger Berufskolleg schlitterte ihre Tochter im Fach Mathe von der Note „befriedigend“ auf „mangelhaft bis ungenügend“ ab. Die Versetzung der Schülerin ist gefährdet. Im Rahmen des Bildungspakets steht ihr nun eine Förderung durch Nachhilfe zu.
„Das Geld für den Unterricht leihe ich mir“
Seit drei Monaten bekommt Hildegard Kirstens Tochter bereits die nötige Nachhilfe. Die Kosten dafür bezahlt die Mutter selbst. „Ich leihe es mir von Freunden, denn 98 Euro kann ich mir im Monat nicht leisten.“ Kirsten hofft jetzt auf eine Kostenrückerstattung. Mit der Bestätigung der Lehrer und den ausgefüllten Formularen hat sie diese fristgerecht (bis einschließlich 30. Juni) beantragt. „Die Leute wollen auch alle helfen und sind gewillt, die Anträge zu bearbeiten, doch wie lange das dauert, weiß anscheinend keiner so genau.“
Und auch eine weitere Sorge hat Hildegard Kirsten. Der Vertrag, den sie mit dem Nachhilfeinstitut abgeschlossen hat, übersteigt die im Bildungspaket angegebene Obergrenze von 35 Nachhilfestunden pro Schuljahr. „Ich habe jetzt Angst, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe.“
Kostenübernahme abklären
Brigitte Siodmak, stellvertretende Bereichsleiterin für Soziale Angelegenheiten, schlägt in einem solchen Fall Alarm. „Keiner sollte überstürzt und vorschnell irgendwelche Halbjahres- oder Jahresverträge abschließen. Es sollte erst geklärt sein, welche Kosten übernommen werden. Es ist klar geregelt, wo die Höchstgrenze ist, darüber hinaus wird nichts bezahlt.“
Grundsätzlich kann Siodmak Antragstellern, die auf Kostenrückerstattung hoffen, jedoch Mut machen. „Wir arbeiten die Anträge nacheinander ab. Die ersten sind bewilligt, allein die Datenerfassung dauert einfach. Aber alle, die den rechtmäßigen Anspruch auf Nachhilfe haben, werden die Kosten erstattet bekommen. “
Zuerst Informieren
Die Anschuldigungen von Bundesarbeitsministerin von der Leyen sind Siodmak ein Dorn im Auge. „Es hört sich an, als seien die Menschen nicht an den Angeboten interessiert oder schlicht zu faul, sich zu kümmern. Das ist nicht der Fall.“ Es gebe stattdessen bereits viele ähnliche Angebote und Hilfen in den Bereichen Schulspeisung, Klassenfahrten und Nachhilfe. „Der Bedarf ist gedeckt, zumindest in Oberhausen.“
Auch Josef Vogt vom Jobcenter ist davon überzeugt. „Aber wir informieren jeden, dem Unterstützung zusteht, und raten, diese auch in Anspruch zu nehmen. Doch wichtig ist, sich erst Informationen bei uns oder bei der Stadt zu holen, bevor irgendwelche Verträge unterschrieben werden.“