Oberhausen. .
Rebekka Würker, Mutter zweier kleiner Kinder (Tochter 7, Sohn 10 Jahre alt), ist mit den Nerven am Ende. Sie ist geschieden und bezieht seitdem Hartz IV. Das Jobcenter Oberhausen verweigert ihr die Übernahme der Krankenversicherungskosten.
Die fälligen Zahlungen buchte ihre Privatversicherung inzwischen mit einem Schlag ab, die Bank orderte den Betrag mangels Deckung zurück. Nun hat die 32-Jährige Angst, dass sie aus dem Versicherungsschutz fällt und vor einem Schuldenberg steht.
Schlimmer noch: „Mir ist das Geld ausgegangen, ich weiß nicht mehr, wie ich den Kindern etwas zu essen kaufen soll.“ Denn sie erhält vom Jobcenter nur zwischen 205 Euro und 350 Euro pro Monat.
Günstigster Tarif
Vor ihrer Scheidung war die Oberhausenerin über ihren Mann krankenversichert. „Der ist Beamter, deshalb lief das bei uns teils über die Beihilfe, teils über die Privatversicherung“, erklärt Würker.
Nach der Scheidung habe sie sich in den günstigsten Tarif eingruppieren lassen. 173 Euro zahlt sie dafür pro Monat. Die Kinder blieben über den Vater versichert. „507 Euro sind in den letzten Monaten aufgelaufen - die die Signal Iduna jetzt abbuchen wollte“, sagt die 32-Jährige.
Dazu kommt: Weil sie ihre Ausbildung zur Altenpflegerin inzwischen abgeschlossen hat, wurde der Privatkrankenversicherungstarif auf 191 Euro erhöht. „Ich muss den Beitrag monatlich bezahlen - dadurch häufe ich Schulden an, außerdem bleibt mir und meinen beiden Kindern kaum etwas zum Leben übrig.“ Freundin Nicole Laaß musste sogar schon mit ihren Lebensmitteln einspringen, damit die Familie Würker überhaupt etwas zu essen hatte. „Doch irgendwann ist auch bei mir Ebbe“, sagt Laaß.
Übernahme verweigert
Das Jobcenter habe die Übernahme der Privatkassen-Beiträge bisher verweigert, erzählt Würker. „Die sagen, ich soll mich gesetzlich versichern lassen - aber das kann ich nicht, weil mich keine gesetzliche Kasse aufnimmt.“ Zuletzt habe sie es bei der IKK in Oberhausen versucht. Auch dort hieß es nur: „Geht nicht.“
Tina Thiesbrummel, Sprecherin der IKK Nordrhein, bestätigt: „Es hat zum Januar 2009 eine Neuordnung gegeben, nach der Privatversicherte, die Arbeitslosengeld II beziehen, nicht mehr automatisch gesetzlich versichert werden müssen.“ Statt dessen seien die Privatkassen verpflichtet, einen reduzierten Basistarif anzubieten, der den Leistungen und Tarifen der gesetzlichen Kassen entspricht.
Würker sei ja gar nicht im Basistarif versichert, hält Josef Vogt, Sprecher des Oberhausener Jobcenters, dem entgegen, sondern in dem teureren Starttarif. „Von teurerem Tarif kann keine Rede sein“, kontert Hannes Tutschku, Sprecher der Signal Iduna, kopfschüttelnd. Und: „Unsere Mitarbeiter haben sich bemüht, Frau Würker aus der Klemme zu helfen und sie in den günstigsten Tarif eingestuft.“ Der liege bei rund 190 Euro. Der reduzierte Basistarif dagegen bei rund 250 Euro.
Experte zweifelt
Verständnis für die Weigerung des Jobcenters, diese Kosten zu übernehmen, kann der Experte nicht aufbringen. Wohl aber für seine Kundin: „Sie verliert ihren Versicherungsschutz nicht. Wir lassen ihr Zeit, die Sache zu klären.“
Schützenhilfe dürfte Rebekka Würker auch durch ein Urteil des Bundessozialgerichtes vom 18. Januar 2011 bekommen. Meint zumindest die Verbraucherzentrale. „Das Urteil bestätigt, dass Privatversicherte, die Arbeitslosengeld II beziehen, einen Anspruch auf die Übernahme ihrer Basistarif-Beiträge bis zur Hälfte des Höchstsatzes von 575,44 Euro haben“, betont Dagmar Vogel, Sozialanwältin und Rechtsberaterin der Verbraucherberatung Oberhausen.
Konfrontiert man das Jobcenter mit dieser rechtlichen Grundlage, versichert Sprecher Vogt nun plötzlich: „Liegen die Beiträge von Frau Würker in diesem Rahmen, werden wir sie natürlich übernehmen.“ Offenbar hat das Jobcenter also hier Fehler gemacht - und eine Mutter ins finanzielle Desaster gestürzt.